Die Medikamentengabe wird bei pflegebedürftigen Menschen häufig über die Pflegesachleistungen abgerechnet. Dabei ist das eine Leistung auf Rezept. Wird die Medikamentengabe über den Pflegedienst abgerechnet, geht Ihnen das vom Pflegegeld ab. Wer regelmäßig Medikamente nimmt, muss darauf achten, dass er diese planmäßig einnimmt. Je mehr Medikamente eingenommen werden müssen und je länger
der Medikamentenplan ist, umso schwieriger wird es, die Medikamente korrekt zusammenzustellen. Deshalb kann man die Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung erhalten. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich die Medikamente selbst zu richten oder zusammenzustellen. Zu groß wäre die Gefahr, dass die
verordneten Medikamente falsch und unregelmäßig eingenommen werden. Deshalb gibt es in der häuslichen Krankenpflege die Möglichkeit der Medikamentengabe auf Rezept. Das Wichtigste im Überblick
Was versteht man unter Medikamentengabe?Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, ihre Medikamente selbst zu richten oder alleine einzunehmen und sind deshalb auf Hilfe angewiesen. Um gesundheitliche Schäden durch eine falsche oder nicht regelmäßige Einnahme zu vermeiden, kann der Arzt über eine Verordnung die Medikamentenverabreichung verschreiben/anordnen. Somit muss der Patient seine Medikamente nicht mehr selbst besorgen, zusammenstellen und darauf achten, daß er zur richtigen Zeit die richtigen Medikamente nimmt. Hier ist jetzt allerdings zu beachten, dass es 2 unterschiedliche Verordnungen bezüglich der Medikamentengabe gibt, nämlich:
Nachfolgend möchte ich auf beide Verordnungen eingehen: Welche Leistungen umfasst das Richten von äzrtlich verordneten Medikamenten? Die Verordnung sieht vor, dass
Welche Leistungen umfasst das Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten? Die Verordnung sieht vor:
Abrechnung der MedikamentengabeEs gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, die Medikamentengabe abzurechnen: Abrechnung über die Krankenkasse: Sie haben eine Verordnung vom Arzt, dass der Pflegedienst Ihre Medikamente richten und verabreichen soll. Dann übernimmt die Krankenkasse diese Kosten, Sie müssen jedoch Ihre reguläre, minimale Zuzahlung leisten. Bei Menschen die ständig Zuzahlungen leisten müssen, empfiehlt es sich jedoch, hier eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Chronisch kranke Menschen müssen auf Antrag nur 1 % anstatt 2 % der Kosten bezahlen. Dafür wird aber das Pflegegeld nicht gekürzt. Außerdem kann diese Leistung auch ohne Pflegegrad verordnet werden. Abrechnung über die Pflegekasse: Leider machen viele pflegebedürftige Menschen den Fehler, dass sie das Richten und Verabreichen der Medikamente über die Pflegesachleistungen abrechnen lassen. Das bedeutet, der Pflegedienst rechnet nicht nur das Waschen und die Körperpflege, sondern auch noch die Medikamentenverabreichung über die Pflegesachleistungen ab. Der große Nachteil daran ist, dass Ihnen das Pflegegeld anteilig gekürzt wird. Und das können im Monat schnell mal über 100 Euro weniger Pflegegeld sein. Gerne können Sie über unseren kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen lassen, wie viel Ersparnis es bringt, wenn Sie in Zukunft die Medikamentengabe über Rezept bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Um die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wer übernimmt die Bereitstellung und Verabreichung der Medikamente?Wenn eine durch die Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt, werden diese Aufgaben im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in der Regel von einem Pflegedienst ausgeführt.
Woher wissen die Pflegekräfte, welche Medikamente gegeben werden müssen?Aufgrund des vom behandelnden Arztes (des zuständigen Krankenhauses usw.) erstellten Medikamentenplans werden die Medikamente zusammengestellt. Der Pflegedienst erhält diesen Medikamentenplan. Sollten sich Änderungen in der Medikamentenzusammenstellung ergeben, ist der Pflegedienst zu informieren. Probleme und Herausforderungen für pflegende AngehörigenIn der Regel richten die Angehörigen, das heißt die Kinder oder der Partner, die Medikamente für die pflegebedürftige Person zusammen. Wenn Pflegebedürftige aber 3, 4 oder noch mehr Medikamente nehmen müssen, ist die Pflegeperson schnell überfordert und kann den Überblick verlieren. Hinzu kommt, dass die Medikamente zu ganz unterschiedlichen Zeiten verabreicht werden müssen. Das eine Medikament muss 3 x täglich, das andere nur morgens und das dritte Medikament nur abends gegeben werden. Manche Medikamente müssen VOR dem Essen, die anderen NACH dem Essen eingenommen werden. Wer soll da – auch trotz Medikamentenplan – noch durchblicken? Die Stiftung „ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege“ hat zu dieser Problematik eine Umfrage gestartet, mit folgenden – eigentlich recht erschreckenden – Ergebnissen:
Mit folgenden Problemen sahen sich die Angehörigen konfrontiert:
Immer noch haben 64 % der Befragten keine Pflegekraft, die sich um die Medikamentenversorgung kümmert. Vorsicht: Eine falsche Verabreichung von Medikamenten ist lebensgefährlich. Bitte nehmen Sie hier unbedingt die Möglichkeit in Anspruch, dass die Medikamentenversorgung über einen Pflegedienst geregelt wird. Quelle: ZQP
Alternative: Automatischer TablettenspenderWer seine Medikamente nicht durch den Pflegedienst richten lassen möchte, kann sich auch einen automatischen Tablettenspender vom Arzt verschreiben lassen. Funktionsweise des Tablettenspenders: Ihr Apotheker stellt Ihnen die täglichen Medikamente zusammen und verblistert dieses. Und zwar für jede einzelne Einnahmezeit eine eigene Verpackung. Das bedeutet, wenn Sie 6 x täglich Medikamente einnehmen müssen, erhalten Sie 6 Einzelverpackungen. Diese Einzelverpackungen sind in einem digitalen, automatischen Tablettenspender hinterlegt. Der Tablettenspender wirft die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit aus. Werden die Medikamente nicht vom Spender genommen, werden automatisch die Angehörigen oder der Pflegedienst benachrichtigt. Intelligente Tablettenspender sind deshalb die sicherste Form der Medikamentengabe.
Auch der Medikamentenspender ist auf Rezept erhältlich und für Sie dann kostenlos. Ist für die Verordnung ein Pflegegrad / eine Pflegestufe notwendig?Nein. Häusliche Krankenpflege – und somit die Verordnung zur Verabreichung von Medikamenten – ist unabhängig von einem Pflegegrad / einer Pflegestufe. Extra-Tipp: Auch eine Leistung der häuslichen Krankenpflege ist das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. RechtlichesDie Kostenübernahme für die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch § 37 SGB V geregelt. Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Profitieren Sie von unserem Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird! Quelle Bildmaterial: Fotolia#132704989 © Sandor Kacso Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“. Was muss ich bei Medikamentengabe beachten?Vor und nach dem Stellen von Medikamenten Hände desinfizieren. Arbeitsfläche reinigen und desinfizieren. Einmalhandschuhe tragen, falls Berühren des Medikaments unausweichlich ist. Medikamente in einer ruhigen Umgebung, am besten einem geschlossenen Raum mit guter Beleuchtung vorbereiten.
Wie heißen die 10 R Regeln?Bei der 10-R-Regel wird mit „richtige Applikationsart“ gemeint, dass die Pflegekraft darauf achten muss, wo und wie das Arzneimittel richtig verabreicht wird. Hierbei spielt natürlich auch die Aufnahmegeschwindigkeit des Medikaments eine wichtige Rolle.
Was sind die 6 R Regel?Die 6-R-Regel bei der Medikamentengabe
Ist es der richtige Patient? Ist es die richtige Zeit? Ist es das korrekte Medikament/der richtige Wirkstoff? Ist es die richtige Dosis?
Was bedeutet das Medikamente richten?Sondergabe von Medikamenten z.B. bei Bedarf oder vor Untersuchungen.
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