Wann muss ein PKW mit Anhänger außerorts geparkt werden?

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Geschwindigkeitsbegrenzung mit Anhänger

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, dass ein Fahrzeug mit Hänger in Deutschland nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h geführt werden darf. In Ausnahmefällen ist es auch gestattet, 100 km/h zu fahren. Hierfür wird allerdings die sogenannte Tempo-100-Plakette benötigt, welche gesondert beantragt werden muss.

Wer die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet, geht ein erhöhtes Unfallrisiko ein. Zum einen kann es leicht passieren, dass der Anhänger ins Schleudern gerät, sodass der Fahrer unter Umständen die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Zum anderen wird oft unterschätzt, wie stark das zusätzliche Gewicht den Bremsweg beeinflusst. Aufgrund dieser erhöhten Gefahrensituation, die sich durch ein zu schnelles Fahren für alle Verkehrsteilnehmer ergibt, werden beachtliche Bußgelder angesetzt. Die Spanne reicht etwa von 15 Euro bis zu 600 Euro, wobei innerorts stets höhere Sanktionen erhoben werden als außerorts. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h droht dem Verkehrssünder ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sind es sogar 2 Punkte.

Die gesamte Bußgeldtabelle mit den drohenden Sanktionen im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Anhänger können Sie unter www.bussgeldkatalog.de/pkw-mit-anhaenger/ finden.

Tempo 100 Plakette

Damit die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einem Anhänger wahrgenommen werden kann, ist es zunächst notwendig, die Tempo-100-Plakette zu beantragen. Diese wird jedoch erst dann genehmigt, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Der Pkw verfügt über ein Antiblockiersystem, kurz ABS.
  • Die Gesamtmasse des Pkw beträgt maximal 3,5 Tonnen.
  • Der Anhänger ist auf die Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt.
  • Die Reifen des Anhängers weisen mindestens den Geschwindigkeitsindex L und eine Zulassung für 120 km/h auf.
  • Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als sechs Jahre.
  • Es muss ein sicheres Massenverhältnis zwischen Pkw und Anhänger bestehen.

Korrektes Parken des Anhängers

Anhänger nehmen in der Regel viel Platz in Anspruch und benötigen daher meist eine eigene Parkbucht. Wenn der Hänger allerdings ohne ein angekuppeltes Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird, muss die Höchstparkdauer von zwei Wochen eingehalten werden. Das bedeutet, dass der ungenutzte Anhänger nach spätestens zwei Wochen umgeparkt werden muss. Es reicht nicht aus, diesen nur kurz zu bewegen und anschließend wieder an selber Stelle zu platzieren. Vielmehr geht es darum, anderen Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Möglichkeit zu bieten, die Fläche zu nutzen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Einige Parkplätze sind dagegen explizit zur Nutzung von Anhängern ausgeschrieben. Ist dort die Kennzeichnung 1010-2 zu finden, darf der Hänger länger als zwei Wochen ohne zwischenzeitliche Bewegung abgestellt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass für Anhänger, auf denen Werbung angebracht ist, gesonderte Regelungen gelten – je nachdem, ob dieser allein zu Werbezwecken oder auch zu Transportzwecken verwendet wird. Das bedeutet zum Beispiel, dass für das Abstellen eines Anhängers mit Werbung auf öffentlichen Parkplätzen eine Sondernutzungserlaubnis vorhanden sein muss, ansonsten liegt hierbei ein Wettbewerbsverstoß vor, der zu einer Abmahnung führen kann.

Die Vorschriften zur Ladungssicherung, welche beim Pkw gelten, lassen sich auch auf den Inhalt des Anhängers übertragen. Demnach muss jegliches Transportgut und -zubehör in der Form verstaut werden, dass es selbst im Falle von plötzlichen Ausweichmanövern oder einer Vollbremsung weder verrutschen oder umfallen kann noch vermeidbaren Lärm verursacht.

Über die erlaubten Maße des Anhängers hinaus – Pkw und Anhänger dürfen ohne eine bestehende Ausnahmegenehmigung maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein – darf die zusätzliche Ladung nicht weiter als 1,50 Meter herausragen. Beträgt die gefahrene Strecke höchstens 100 km, dürfen unter Umständen auch bis zu 3 Meter des Inhalts hervorstehen.

Ragt die Ladung mehr als einen Meter heraus, muss dies zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend durch eine der folgenden Varianten gekennzeichnet werden:

  • Anbringen einer hellroten Fahne mit Querstange
  • Anbringen eines Schildes mit den Maßen 30 x 30 Zentimeter

oder

  • Anbringen eines hellroten Zylinders mit Höhe und Durchmesser von 35 Zentimetern

Um keinen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist die Befestigung des Transportguts im Anhänger besonders wichtig. Auch Sand oder Kies etwa müssen mit einer Plane abgedeckt werden, damit keine Ladungsreste die Straße bedecken, zum Beispiel durch Verwehungen vom Fahrtwind. Werden größere Geräte, wie ein Motorrad, auf dem Anhänger transportiert, müssen speziell hierfür verfügbare Befestigungssysteme verwendet werden.

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  • Rameder