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<<ZURÜCK Übersicht VOR>> Erwägungsgründe: 51 bis 56 Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments Bewertungen: LobbyPlag Auch in der DSGVO gibt es Daten die besonders schutzwürdig sind. Es sind einige Neuerungen mitenthalten, wie z.B. Änderungen durch die Datenschutzfolgenabschätzung. Eine weitere Neuerung zeigt sich im Gesetzeswortlaut des Artikel 9, welcher sich um die genetischen und biometrischen Daten erweitert hat. Verantwortlichen ist nun zu raten, den Auswirkungen der hinzukommenden Einordnungen zu folgen. Die Regelungen der Sozialgesetzbücher bleiben jedoch auch nach 2018 erhalten. Hier finden Sie eine kurze Übersicht des BayLDA. Inwieweit eine Videoüberwachung mit Nutzung biometrischer Gesichtserkennung tatsächlich unmöglich ist (vgl. Statement der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk bei HEISE.DE , bleibt hinsichtlich der vielen Ausnahmen vom „grundsätzlichen Verbot“ nach Art. 1 fraglich, insbesondere wenn ein nationales Gesetz dies erlauben sollte. Welche Rechtsgrundlagen kennt die Datenschutzgrundverordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten?Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten?Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Generell gilt für Unternehmen, Einrichtungen etc. – für jeden, der Daten nicht nur für rein private Zwecke verarbeitet – ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Demnach ist es grundsätzlich nicht erlaubt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, es sei denn, es ist erlaubt.
Was sind gültige Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung nach Art 6 Abs 1 Dsgvo?Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist eine Datenverarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
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