Was passiert wenn ich meinen stromanbieter kündige

Benjamin Weigl ist bei Finanztip für den Themenkomplex Energie zuständig. Mit seinen Ratgebern bringt er Licht in den Dschungel aus Strom- und Gasanbietern, steigenden Preisen und erneuerbaren Energien. Er hat immer einen Energiespartipp auf Lager und versucht auch privat, möglichst nachhaltig mit Ressourcen umzugehen. Vor seiner Zeit bei Finanztip studierte Benjamin in Regensburg Medienwissenschaft, volontierte bei der Mittelbayerischen Zeitung und schrieb dort als Redakteur auch über Energiethemen.

Geraten Stromkunden in die Ersatzversorgung, müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen. Außerdem werden Sie erst nach drei Monaten in die preisgünstige Grundversorgung aufgenommen. Das ist aber nicht nötig. Neukunden und Bestandskunden in der Grundversorgung müssen hingegen zu den gleichen Preisen beliefert werden.

Was passiert wenn ich meinen stromanbieter kündige
© Olaf Zinke Der Strompreis für Neukunden liegt Anfang November bei 43 Cent je Kilowattstunde (KWh), hat das Vergleichsportals Verivox ausgerechnet. Mitte Oktober wurde von Neukunden allerdings auch schon einmal 56 Cent verlangt. Bestandskunden und Kunden in der Grundversorgung zahlen zudem noch (noch) etwas weniger als die 43 Cent. Vor einem Jahr um diese Zeit lag der Preis für Neukunden bei 33 Cent pro Kilowattstunde.

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Stromkunden, die ihren bisherigen Energievertrag bei einem überregionalen Versorger kündigen (mussten) und keinen neuen Sondervertrag abschließen, fallen eigentlich automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers. Dabei ist es völlig egal, ob die Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen oder das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung in Anspruch genommen wurde.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Niedersachsen klappt das aber nicht immer. Die Verbraucherschützer erreichen zahlreiche Beschwerden, dass die Stromkunden von ihrem Grundversorger in die Ersatzversorgung eingestuft werden, nachdem sie ihren Sondervertrag gekündigt hatten.

„Das ist nicht korrekt. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung“ , sagt die Verbraucherzentrale. Weiter heißt es: Wenn der Grundversorger dem Kunden nach einer Kündigung mitgeteilt, dass er in der teureren Ersatzversorgung eingestuft wird, muss man das nicht akzeptieren. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Fall klargestellt, dass eine Einstufung in die Grundversorgung zu erfolgen hat.

Ersatzversorgung wird sehr teuer

Der Ratschlag der Verbraucherschützer ist: „Widersprechen Sie der Aufnahme in die Ersatzversorgung schriftlich und fordern Sie Ihren Grundversorger auf, Sie direkt in die Grundversorgung aufzunehmen. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.“

Obwohl die Stromkunden eigentlich automatisch in der Grundversorgung landen, müssen Sie Ihren Grundversorger darüber informieren, dass Sie Energie ohne einen Sonderkundenvertrag entnehmen – dazu sind Sie verpflichtet.“

Deshalb sollten die Stromkunden dem Grundversorger den Zählerstand vom ersten Tag der Energieentnahme (dem Tag nach Ende des Sonderkundenvertrages) mitteilen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Über die zu zahlenden Preise können sich die Stromkunden in der Regel auf der Internetseite des Grundversorgers informieren.

Gleichzeitig weisen die Verbraucherschützer darauf hin: „Preisunterschiede zwischen Neu- und Bestandskunden dürfen nicht bestehen“.

Grundversorger können die Preise in der Ersatzversorgung jedoch an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Zudem dürfen sie die Preise jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anpassen. Damit ist es Grundversorgern möglich, höhere Beschaffungskosten 1:1 weiterzugeben.

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Kein Unterschied zwischen Neukunden und Bestandskunden

In der Vergangenheit hat der Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung preislich keine Rolle gespielt. Ersatzversorgung durfte nicht teurer sein als die Grundversorgung.

War der Energieversorger pleite oder der Anbieterwechsel hat nicht geklappt wurde man vom heimischen Grundversorger zu allgemein geltenden Preisen mit Energie beliefert. Ein Vertrag war (und ist) hierfür nicht nötig. Automatisch landete man in den ersten drei Monaten ohne bestehenden Vertrag in der Ersatzversorgung, danach in der Grundversorgung.

Um ihre höhere Beschaffungskosten weitergeben zu können, haben viele Versorger Neukundentarife in der Grundversorgung eingeführt. Für Neukunden gelten dann meist höhere Preise als für Bestandskunden. „Ob dies zulässig ist, wurde von Gerichten bislang unterschiedlich beurteilt“, sagen die Verbraucherschützer. Eine Änderung des EnWG brachte jedoch Klarheit: Preissplitting innerhalb der Grundversorgung wurde untersagt.

Neukunden und Bestandskunden in der Grundversorgung müssen demnach zu den gleichen Preisen beliefert werden. Gleichzeitig werden Ersatz- und Grundversorgung stärker voneinander getrennt. Rutschen Kunden künftig in die Ersatzversorgung, müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen und werden erst nach drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen.

Für alle Verträge, die bis zum 28.07.2022 bestanden haben, gilt, dass diese bis zum 01.11.2022 an die neuen Vorschriften angepasst werden müssen. Das bedeutet für Stromkunden: Seit November dieses Jahres dürfen auch die schon vor Änderung abgeschlossenen Verträge kein Preissplitting mehr vorsehen.

Kann man Strom jederzeit kündigen?

Wenn Sie in der Grundversorgung beliefert werden (Grundversorgungsvertrag), können Sie jederzeit den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen (§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV). Das oben beschriebene Sonderkündigungsrecht brauchen Sie dann nicht.

Wann wird Strom nach Kündigung abgestellt?

Außerdem darf die Grundversorgung mit Strom erst nach einer Kündigungsfrist von zwei Wochen abgestellt werden, sodass der Kunde noch genügend Zeit hat, die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Ein Ausnahmefall ist dann gegeben, wenn der Grundversorger den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen auflöst.

Soll ich meinen stromvertrag kündigen?

Wer stets von den besten Konditionen profitieren will, muss deshalb bereit sein, für einen neuen Tarif seinem alten Stromanbieter zu kündigen. Doch nicht nur günstigere Strompreise sind ein Grund, den Strom zu kündigen. Auch ein Umzug kann eine Kündigung notwendig machen.