Was wer ist das den

01 Nutzen & Notwendigkeit

Wofür ist der Zensus gut?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

02 Gesetzliche Grundlagen

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Gesetzliche Grundlagen

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten in Deutschland bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz.

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03 Die Ergebnisse des Zensus

Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf dieser Website veröffentlicht.

04 Wer führt den Zensus durch?

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfüllen gemeinsam die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf. Mit der Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten werden sie dem Grundrecht auf Information gerecht und liefern eine wichtige Basis für demokratische, faktenbasierte Entscheidungsprozesse.

Erhebungsstellen

In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.

Erhebungsbeauftragte

Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

05 Newsletter

Mit dem Zensus-Newsletter informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Vorbereitungen des Zensus 2022 durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Der Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen. Alle Ausgaben sind hier zum Download verfügbar. Gerne können Sie den Newsletter über den E-Mail-Presseverteiler des Statistischen Bundesamtes abonnieren.

Newsletter-Ausgaben zum Download

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 11 (PDF, 222 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 10 (PDF, 284 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 9 (PDF, 246 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 8 (PDF, 291 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 7 (PDF, 214 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 6 (PDF, 166 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 5 (PDF, 243 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 4 (PDF, 368 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 3 (PDF, 254 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 2 (PDF, 573 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

  • Zensus Newsletter, Ausgabe 1 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

06 Faktencheck zum Zensus

Klare Sicht auf den Zensus 2022

Als Desinformation oder Fake News werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Auch der Zensus 2022 ist damit konfrontiert.
Der Zensus 2011 und der Zensus 2022 waren und sind die größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland. Viele Bürgerinnen und Bürger sind an der Erhebung beteiligt und auskunftspflichtig. Gerade bei diesen Großprojekten der amtlichen Statistik kann es passieren, dass Informationen falsch verstanden oder auch bewusst falsch dargestellt werden. Neben den klassischen Print- und Online-Medien können vor allem auch in den sozialen Medien oder Chatgruppen falsche Informationen weitergeben werden.