Wer ist arbeitgeber von beamten in bayern

KOMBA-Gewerkschaft Bayern- die Gewerkschaft der Beamten und Arbeitnehmer im kommunalen Dienst

Unsere Organisation

Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern ist die Gewerkschaft der kommunalen Beamten und Arbeitnehmer in Bayern. Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern steht zum demokratischen Staatsgedanken, sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Mitglieder der KOMBA-Gewerkschaft Bayern sind

  • Beamte
  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Beamtenanwärter
  • Auszubildende
  • Versorgungsempfänger
  • Rentner
  • Städte und Gemeinden
  • Verwaltungsgemeinschaften
  • Landkreise
  • Bezirke
  • Sparkassen
  • sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern ist Mitgliedsgewerkschaft des Bayerischen Beamtenbund (BBB) und des dbb beamtenbund und tarifunion.

Wir fordern

für Beamte

  • Fortentwicklung des Dienstrechts auf der Grundlage des Berufsbeamtentums
  • Ausbau der gewerkschaftlichen Beteiligungsrechte
  • Reform des Laufbahnrechts mit Abbau der Laufbahnschranken
  • Gerechte Dienstpostenbewertung unter Fortfall der Stellenobergrenzen
  • Laufende Anpassung der Besoldung und Versorgung an die allgemeine Einkommensentwicklung.


für Angestellte und Arbeiter

  • Leistungsgerechte Bezahlung durch Anpassung der Tätigkeitsmerkmale an geänderte Verhältnisse
  • Sicherung der betrieblichen Zusatzversorgung
  • Laufende Anpassung der Vergütungen und löhne an die allgemeine Einkommensentwicklung
  • Sicherung des Systems der gegliederten Sozialversicherung
  • Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge.


für Frauen

  • Realisierung der beruflichen Chancengleichheit
  • geeignete Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, insbesondere die Verbesserung von Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten
  • geeignete Maßnahmen, um den beruflichen Wiedereinstieg nach Beurlaubungen zu erleichtern
  • Ausgleich der Nachteile bei der Altersversorgung durch Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung.

Wir vertreten

die Interessen der Beamten

  • gegenüber den kommunalen Dienstherren und ihren Spitzenverbänden unmittelbar
  • gegenüber der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag über den Bayerischen Beamtenbund (BBB)
  • gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag über die komba gewerkschaft (Bundesorganisation) und über den dbb beamtenbund.

 
die Interessen der Angestellten und Arbeiter

  • gegenüber den kommunalen Arbeitgebern und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) in Tarifverhandlungen unmittelbar
  • gegenüber der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) in Tarifverhandlungen über die dbb tarifunion.

 
Unsere Leistungen

  •  Förderung der berufspolitischen, rechtlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter
  • Rechtsberatung und Rechtsschutz bei allen beruflichen Fragen
  • Ausbildungsstipendium und Fachbücherzuschüsse
  • Kostenlose Freizeitunfallversicherung
  • Monatszeitschrift „KOMBA BAYERN Nachrichten" und „komba magazin"
  • Verbilligte Haftpflicht-, Privat-Rechtsschutz-, Wohngebäude- und Sterbegeldversicherungsprämien durch Sammelversicherungsverträge
  • Schulungen, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen
  •  Streikgeldzahlungen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Unser Jugendbereich
Alle Mitglieder der komba gewerkschaft bayern bis zum 30. Lebensjahr sind ohne zusätzlichen Mitgliederbeitrag gleichzeitig Mitglieder der komba jugend bayern.

Die komba jugend bayern vertritt die beruflichen Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter des kommunalen Dienstes während der Ausbildung und der ersten Berufsjahre.

Bei der komba jugend bayern auf Landesebene und den örtlichen Jugendgruppen gibt es

  • Seminare und Studienfahrten
  • Gruppenarbeit über politische, gesellschaftliche und kulturelle Themen
  • gesellige Freizeitveranstaltungen


Als Sonderleistung während der Aus- und Fortbildung erhalten die Mitglieder der komba jugend bayern Ausbildungsstipendien und Zuschüsse für die Anschaffung von Fachbüchern. 

Arbeitgeber ist, wer von einem oder mehreren Arbeitnehmern aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages die Leistung von Arbeit gegen ein Entgelt verlangen kann. Dabei ist unerheblich, ob der Arbeitgeber als natürliche oder als juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechtes auftritt. Im öffentlichen Dienst treten als Arbeitgeber der Bund, die Länder und die Gemeinden auf.

Mehr zum Thema

Arbeitnehmer

Dienstherr

Entgelt

zurück

Wer ist der Arbeitgeber bei Beamten?

Im öffentlichen Dienst treten als Arbeitgeber der Bund, die Länder und die Gemeinden auf.

Wer ist Arbeitgeber im öffentlichen Dienst?

Der Öffentliche Dienst ist mit 4,8 Mio. Beschäftigten der größte Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. Arbeitgeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wer ist beim Freistaat Bayern angestellt?

Die größte Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Freistaat Bayern sind die Beamtinnen und Beamte. Diese sind neben den "klassischen" Bereichen wie Justiz, Polizei und Steuerverwaltung in vielen weiteren interessanten und vielseitigen Arbeitsgebieten tätig.

Sind alle Beamten im öffentlichen Dienst?

Der öffentliche Dienst, das sind in erster Linie über vier Millionen Menschen, die für Deutschland beschäftigt sind: Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten.