Wer legt die Anzahl der Minister fest?

Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident steht der Landesregierung vor und bestimmt die Richtlinien der Landespolitik (Art. 37 NV). Die Regierungsbildung ist ihr oder ihm vorbehalten. Dazu beruft sie oder er die Ministerinnen und Minister ihres oder seines Kabinetts, legt deren Anzahl und Ressorts fest und bestimmt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Mitglieder eines anderen Parlamentes, also des Deutschen Bundestages, des Europaparlamentes oder eines anderen Landesparlamentes, dürfen der Landesregierung nicht angehören (Art. 28 Abs. 3, Art. 29 II NV). Um ihre Amtsgeschäfte aufnehmen zu können, muss der Landtag die Landesregierung abschließend bestätigen (Art. 29, Abs. 3 NV).

In ihrem oder seinem Amt vertritt die Niedersächsische Ministerpräsidentin oder der Niedersächsische Ministerpräsident das Land nach innen und außen – etwa gegenüber dem Bund, den anderen deutschen Ländern und der Europäischen Union. So kann sie oder er, nach vorheriger Zustimmung des Landtages, Verträge mit anderen Staaten abschließen (Art. 35 NV). Ebenso besitzt sie oder er für Niedersachsen das Begnadigungsrecht (Art. 36 NV) und verleiht die Orden und Ehrenzeichen des Landes. Schließlich verkündet sie oder er die vom Landtag beschlossenen Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt (Art. 45 NV).

Die Regierungschefin oder der Regierungschef wird vom Niedersächsischen Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung für die Dauer der Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt (Art. 29. Abs 1 NV). Wählbar ist, wer in Niedersachsen das Landtagswahlrecht besitzt. Vor der Amtsübernahme bekennt sich die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Hierzu legt sie oder er den folgenden Eid ab: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.“ Dem Eid kann die religiöse Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ hinzugefügt werden (Art. 31 NV).

Wer legt die Anzahl der Minister fest?
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Das Hauptgebäude der Niedersächsischen Staatskanzlei in der Planckstraße 2 in Hannover.

Ihren oder seinen Sitz hat die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident in der Staatskanzlei. Sie ist die Behörde, die die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten in der Amtsausübung unterstützt. Hier versammelt sich auch die Landesregierung unter dem Vorsitz der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten zu ihren Kabinettssitzungen, um sich zu beraten und ihre Beschlüsse zu fassen. (Art. 39 NV). Diese Sitzungen finden wöchentlich statt.

Das Amt der Niedersächsischen Ministerpräsidentin bzw. des Niedersächsischen Ministerpräsidenten wurde mit der Wahl des ersten Landtages geschaffen, der durch die britische Militärregierung ernannt worden war. Mit der vorläufigen Verfassung vom 13. April 1951 wurde das Amt bestätigt. In den ehemaligen Ländern, aus denen Niedersachsen gebildet wurde, gab es unterschiedliche Bezeichnungen für die Regierungschefin bzw. den Regierungschef. In Schaumburg-Lippe hieß sie oder er Staatsrätin und Vorsitzende der Landesregierung oder Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung, im ehemaligen Königreich Hannover lautete der Titel Staatsministerin bzw. Staatsminister und in den Freistaaten Braunschweig und Oldenburg war die Amtsbezeichnung auch früher schon Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident.

In Bezug auf die Bundesregierung bestimmt Art. 66 GG, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Ministerinnen und Minister kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Zudem dürfen sie weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens ohne Zustimmung des Bundestages angehören.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, Interessenkollisionen seitens der Regierungsmitglieder zu vermeiden. Dadurch soll eine allein am Gemeinwohl orientierte Regierung sichergestellt werden. Dies wird auch nicht durch den Ausnahmevorbehalt unterlaufen, nach dem die Mitgliedschaft in einem Aufsichts- oder Verwaltungsrat eines Unternehmens mit Zustimmung des Bundestages möglich ist. Die Ausnahmeregelung wurde geschaffen, um die Einflussnahme auf Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu ermöglichen. Das Zustimmungserfordernis stellt dabei sicher, dass die Ausnahme nicht zu anderen Zwecken missbraucht wird.

Zusammensetzung 

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespr�sidenten vom Bundestag gew�hlt.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespr�sidenten ernannt.

In der politischen Praxis geht die Regierungsbildung der Wahl des Bundeskanzlers voraus. Der designierte (vorgesehene) Kanzler, bisher immer F�hrer der st�rksten Fraktion, handelt zusammen mit den an der Regierung teilnehmenden Parteien (Koalitionspartnern) das Regierungsprogramm aus und legt Anzahl und Zust�ndigkeitsbereiche der Bundesminister fest.

Er �berl�sst ihnen bestimmte Kabinettssitze und deren personelle Besetzung. Ebenso muss er darauf achten, dass wichtige Gruppen und Str�mungen seiner eigenen Partei, starke Landesverb�nde und Frauen bei der Verteilung der Ministerposten angemessen ber�cksichtigt werden.



Befugnisse der Bundesregierung 

Verantwortung und Zust�ndigkeiten innerhalb der Bundesregierung legt das Grundgesetz fest.

Der Artikel 65 enth�lt die drei Prinzipien, die f�r die Arbeit der Bundesregierung bestimmend sind:

das Kanzlerprinzip
das Ressortprinzip
das Kollegialprinzip

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst P�tzsch, Auto des Buches "Die Deutsche Demokratie"

Wer bestimmt die Minister und die Richtlinien der Politik?

Die einschlägigen Bestimmungen für das Amt eines Bundesministers nennt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (kurz GG) in seinen Artikeln 62 bis 69. Demnach wird ein Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Wer ernennt in Deutschland die Minister der Bundesregierung?

Textversion Das Bundeskabinett Den Vorsitz im Bundeskabinett hat der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesministerinnen und -minister sowie deren Ressorts. Er macht dem Bundespräsidenten einen Vorschlag für die Ernennung oder Entlassung der Ministerinnen und Minister.

Wie viele Minister gibt es in Deutschland?

Bundes-Regierung Wer gehört zur Bundes-Regierung? 14 Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister.

Was ist der wichtigste Minister?

Derzeitige Bundesministerien.