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Beim Grillen scheiden sich die Geister. Die Einen freuen sich auf die erste Grillparty im Garten, während manche Nachbarn mit Ärger an die Geruchsbelästigung von gegrillten Bratwürsten und an den Lärm denken. In vielen Fällen nehmen die grillenden Bewohner kaum Rücksicht auf ihre Nachbarn und Mitmieter oder Nachbarn zeigen zu wenig Toleranz für das Grillvergnügen mit Holzkohle und Fleisch und fühlen sich enorm belästigt. Lassen sich diese Konflikte nicht klären, landet der Fall vor Gericht. Problematisch an der Sache ist, dass ein allgemeines Gesetz fehlt, dass den Umfang und die Häufigkeit des Grillens auf dem Balkon oder im Garten regelt. Anwälte berufen sich zwar auf Urteile aus ähnlichen Fällen, doch muss der Richter von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden, ob man grillen darf oder sich die Nachbarn zu Recht gestört fühlen. Was Mieter beachten solltenIn der Regel dürfen Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einmal monatlich von April bis September grillen, sei es, im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon, vorausgesetzt, die Mitmieter des Hauses sind 48 Stunden im Voraus darüber informiert worden. Eine Ausnahme stellt beispielsweise ein Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung dar, bei dem ein Grillverbot auf Balkonen, Rasenflächen sowie auf Terrassen für alle Bewohner beschlossen werden darf. Jedoch darf sie keinem Bewohnern ein uneingeschränktes Grillrecht einräumen. Darüber hinaus ist jeder Mieter verpflichtet, beim Grillen darauf zu achten, dass nicht zu viel Qualm entsteht, der in die benachbarten Wohnungen ziehen könnte. Neben der Gruchsbelästigung ist der Lärm ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Dabei spielt es für den Grillabend keine Rolle, ob dieser nur einmal im Jahr oder halbjährlich stattfindet, da die Ruhezeiten beachtet werden müssen. Welche Tageszeiten als Ruhezeiten gelten, unterscheidet sich zwischen Bundesländern und Gemeinden. Zusätzlich gelten die in der Hausordnung genannten Ruhezeiten.
Rechtslage und Gerichtsurteile zum Grillen auf dem Balkon und im GartenGrundsätzlich gehört der Balkon zur Wohnung und ist aus rechtlicher Sicht wie ein Zimmer zu behandeln. Daraus ergibt sich, dass Mieter alles auf dem Balkon machen dürfen, solange sie die Rechte der Nachbarn nicht verletzen. Doch die Frage „Was darf man oder was darf man nicht?“ lässt sich beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten nicht so leicht beantworten, da hier unterschiedliche Gerichtsurteile vorliegen. Die Urteile zum Grillen im Einzelnen
Fazit zu den Grill-UrteilenAus den genannten Urteilen ergibt sich, dass Mieter zwar auf dem Balkon grillen dürfen – sofern keine mietrechtliche Regelung dies untersagt –, das Grillvergnügen aber gemäß den obigen Vorgaben eingeschränkt werden muss, sobald sich Nachbarn oder Mitmieter gestört fühlen. Denn eine Belästigung durch Bratgerüche oder Qualm müssen sie nicht uneingeschränkt erdulden. Beim extremen Grillen, zum Beispiel stundenlanges Grillen über mehrere Stunden über einen längeren Zeitraum, kann sogar ein Verstoß gegen die Immissionsschutzgesetze vorliegen, der, wie andere Ordnungswidrigkeiten, mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Tipps zum nachbarfreundlichen GrillenMit einem Elektrogrill lässt sich Belästigung durch Holzkohlequalm vermeidenMieter, die auf ihrem Balkon grillen möchten, sollten im Zweifelsfall ihre Nachbarn rechtzeitig vorher darüber in Kenntnis setzen. Zwar muss man sie nicht einladen, doch erweist sich ein nachbarschaftlicher Grillabend als eine gute Möglichkeit, um Ärger zu vermeiden. Wer zudem mit einem Elektrogrill grillt, vermeidet größtenteils eine Belästigung durch den Qualm verbrennender Holzkohle. Bildnachweise: VGL/Bestandsfoto bearbeitet, 'Grillen auf dem Balkon': von Samer Farha(Flickr), 'Grillen auf dem Balkon': von Samer Farha(Flickr) (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert) Riccardo Düring Als gelernter Handwerker mit Spaß am Schreiben habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht. Jetzt schreibe ich als freiberuflicher Redakteur Testberichte und Ratgeber rund um das Thema Heimwerken. Grillen und Mietrecht – Wie oft darf man grillen? Empfehlungen:Hat Ihnen dieser Ratgeber gefallen?Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Grillen und Mietrecht – Wie oft darf man grillen? Ratgeber! Ähnliche Tests und Vergleiche - GrillenWie oft darf ich zu Hause Grillen?Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft gegrillt werden darf. Allerdings lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung. In vielen Mietverträgen ist zum Beispiel geregelt, wie oft und wann gegrillt werden darf.
Wie oft darf man im Sommer Grillen?Generell gilt der Grundsatz: „Man darf so oft grillen, so lange der Nachbar dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird“. Bei gelegentlichem Grillen wird sicherlich noch keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegen.
Wann Grillen verboten?Um wie viel Uhr darf ich grillen? Grundsätzlich kannst du dich an der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr orientieren. In dieser Zeit solltest du den Lärm- und Geräuschpegel ohnehin so gering wie möglich halten.
Wie oft darf man im Garten Grillen Baden Württemberg?Grillen im Garten und auf der Terrasse
Zweimal im Monat darf man laut eines Urteils des Landgerichts Aachen in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens grillen. An drei Abenden oder sechs Stunden pro Jahr darf laut einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart auf der Terrasse gegrillt werden.
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