Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird schlussendlich beides verlieren?

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird schlussendlich beides verlieren?

Wolfgang Kumm/dpa

Benjamin Franklin, einer der Väter der amerikanischen Unabhängigkeit, hat der Nachwelt viele Zitate hinterlassen. Eines davon brachte vor wenigen Tagen der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Freiheit“ gegen den Direktor des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, in Stellung: „Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

1 anzeiger Z A H N Ä R Z T L I C H E R Januar 2011_ 3 Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land, Körperschaft des öffentlichen Rechts Editorial_Freiheit und Verantwortung 33. Deutscher Privatzahnärztetag in München Recht_Welche Urteile sind wichtig für Zahnärzte? Umfrage_Was würden Sie gerne in der Montagsfortbildung hören? Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin) B4993D, 57. Jahrgang, W W W. Z B V M U C. D E

2 e d i t o r i a l Freiheit und Verantwortung Dr. Peter Scheufele Es passiert doch eher selten, dass man ein Feedback für die Redaktion dieses Blattes erhält. Umso erstaunter war ich, als mich gestern ein persönlich adressierter Brief eines langjährigen, aufmerksamen Lesers unseres Zahnärztlichen Anzeigers erreichte. Mit großen Augen las ich den Absender: Dr. Erich Pillwein. Für alle, die mit diesem Namen keine Verbindung mehr herstellen können, sei kurz erwähnt, dass Kollege Pillwein 1977 Präsident der Landeszahnärztekammer, später sogar Präsident der Bundeszahnärztekammer war. Viele Jahre betreute er zudem das Referat Praxisführung, das er 1962 quasi selbst mit aus der Taufe heben durfte. Ebenfalls mit aus der Taufe gehoben hat er am 14. Mai 1955 die Urform dieses Blattes, das Sie nun als Zahnärztlichen Anzeiger in Händen halten. Seine Assistenzzeit absolvierte er in der Praxis meines Großvaters womit sich nun der Kreis zu mir schließt und übermittelte mir seine Glückwünsche zu meiner neuen Tätigkeit als Chefredakteur. Ich möchte diese Stelle nutzen, um mich ganz herzlich dafür zu bedanken, vor allem für sein Vertrauen, das standespolitische Erbe, das nun wirklich maßgeblich von seiner Person mitgeprägt wurde, sorgsam zu betreuen. Ich habe großen Respekt vor der Generation unserer zahnärztlich tätigen Großväter und Großmütter, wenn ich sehe, was sie buchstäblich aus dem Nichts der Nachkriegszeit aufgebaut haben. Sie errichteten nicht nur ihre Praxen neu, sondern reorganisierten die zwei körperschaftlichen Selbstverwaltungen und handelten das Mandat gegenüber Staat und Krankenkassen aus. Geschenkt wurde ihnen das nicht. Schlußendlich konnte man den Staat überzeugen, dass es klug wäre, eine flächendeckende Versorgung mit Hilfe einer Struktur freiberuflich geführter Praxen zu realisieren und der Staat wiederum hatte das Vertrauen, dass die Selbstverwaltung dieser Verantwortung gerecht werde. Die BRD prosperierte mit dieser Symbiose aus Freiheit und Verantwortung, wohingegen das selbsternannte Arbeiter- und Bauernparadies DDR den Segen einer staatlichen Planwirtschaft kennenlernte. Geschichte Wenn ich heute auf diese Zeiten der Standespolitik zurückblicke, komme ich mir vor, wie ein Insolvenzverwalter. Freiheit, wo bist du? Ist das die neue Freiheit, dass wir uns neuerdings mit höchstrichterlicher Genehmigung auf Internetauktionen gegenseitig ruinieren dürfen? Oder ist damit die neue Freiheit der Öffnungsklausel gemeint, die private Krankenversicherer ermächtigt, Zahnärzte billiger einkaufen zu dürfen? Wo ist das Vertrauen der Politik? Muß der Verordnungsgeber unnachgiebig auf jedes noch so kleine Problem die Regulierungsschrotflinte anlegen, bis die Struktur der Freiberuflichkeit völlig in Fetzen hängt? Wie paranoid ist ein Staat, der Demonstrationen gegen Bahnhöfe mit Wasserwerfern bekämpft? Was haben wir von so einer Politik noch zu erwarten? Offenbar stehe ich mit diesen Fragen nicht allein. Auf dem Privatzahnärztetag vor zwei Wochen in München stellte man die Fragen nach Freiheit und Verantwortung ebenfalls. Die Ausführungen von Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch und Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.v., dazu waren kritisch und ehrlich und sind vielleicht der Anstoß für eine breitere gesellschaftspolitische Diskussion. Freiheit der Berufsausübung, Freiheit der Arztwahl und Freiheit der Therapiewahl Hohe Güter, die es zu verteidigen lohnt. Wir können uns nicht auf der Vergangenheit ausruhen. Allein die Zukunft ist maßgebend, um Kollegen Pillwein zu zitieren. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Dr. Peter Scheufele Inhalt Editorial Deutscher Privatzahnärztetag in München...04 ZZB repräsentiert Bayern mir 5 Delegierten in der Bundes-KZV...05 Welche Urteile sind wichtig für Zahnärzte?...06 Fachhandel gewinnt Orientierung...08 Veranstaltungskalender 2011 Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mundund Kieferbereich E.V. (DGI)...09 Sie sind gefragt...10 Fortbildung_ ZFA-Prüfung...19 Aktuelle Seminarangebote des ZBV Oberbayern...20 Notdienst...22 Stellenangebote...24 Stellengesuche /11_ zahnärztlicher anzeiger_3

3 a l l g e m e i n e s 33. Deutscher Privatzahnärztetag in München PZVD kritisiert Öffnungsklausel als inakzeptabel Die Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands hat am Wochenende 14./15. Januar Ihren 33. Deutschen Privatzahnärztetag im Hotel Bayerischer Hof in München veranstaltet. Das Programm war nicht als spezifische Fachfortbildung ausgerichtet, sondern befasste sich wie in den vorausgegangenen Jahren in Hamburg und Wiesbaden mit gesellschaftpolitischen und standespolitischen Themen, die es erlauben, über den Tellerrand des Praxisalltags hin auszuschauen. Hochkarätige Referenten, wie Prof. Bernd Raffelhüschen von der Finanzwirtschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, der Präsdent des Instituts für Mittelstandsforschung Prof. Johann Eekhoff oder der Schweizer Dr. Philippe Rusca, Präsident Elect der ERO-FDI sie alle teilen ohne besondere Abstimmung die Auffassung, dass unsere deutschen Gesundheitssysteme in der gegenwärtigen Verfassung nicht erhaltungsfähig sind. Raffelhüschen machte anhand graphischer Darstellungen deutlich, dass aus der sogenannten Alterspyramide eine Urne entstanden sei. Süffisant fügte er an, dass die aktive Schaffensgeneration was das Kinderkriegen angeht, ähnlich erfolgreich sei wie gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Diese Generation sei das Problem ihrer Kinder, die in der Konsequenz etwa ab 2030 in den Sozialsystemen doppelt soviele Leistungsempfänger ausweist, denen aber nur zwei Drittel der heutigen Beitragszahler gegenüberstehen. Mit Nachdruck betont der Wissenschaftler, dass diese Prognose unumstößlich sei und damit nicht nur das GKV-System unbezahlbar machen würde. Politiker hätten keine tragfähigen Lösungen auf den Weg gebracht, sondern sich nur auf Versuche einer Kostendämpfung fokussiert. Eine Lösung zeige die Freiburger Agenda auf, die zu einer Kürzung des jetzigen Generationenvertrages aufrufe. Sie empfiehlt die Einführung einer sozial abgefederten Gesundheitsprämie, in der Jüngere dann im Vergleich zum gegenwärtigen Status weniger zahlen als Ältere. Ferner empfiehlt der Freiburger Wissenschaftskreis die Vermeidung des Kostendrucks im stationären Bereich mit Hilfe ordnungs- und wettbewerbspolitischer Maßnahmen. Zusätzlich wird Bilder links (von oben): Dr. Eckart Heidenreich, StM Dr. Wolfgang Heubisch im Gespräch mit dem PZVD-Präsidenten Dr. Wilfried Beckmann (vlnr) Dr. Eckart Heidenreich, BLZK-Präsident Prof. Christoph Benz, StM Dr. Wolfgang Heubisch, PZVD-Präsident Dr. Wilfried Beckmann, BLZK-Vizepräsident ZA Christian Berger (vlnr) Nachdenklich: StM Heubisch im Gespräch Heimspiel: StM Heubisch flankiert von der BLZK-Spitze 4_zahnärztlicher anzeiger_3/11

4 a l l g e m e i n e s die Einführung eines jährlichen Selbstbehalts zur Krankenversicherung von 800,-- bis 1.000,-- Euro als effizientester Steuerungsmechanismus vorgeschlagen. Besonders einleuchtend wurde von Prof. Raffelhüschen argumentiert und später von Dr. Philippe Rusca bestätigt, dass die Ausgliederung und somit Privatisierung zahnmedizinischer Leistungen durchaus sinnvoll wäre. Sowohl in Deutschland wie in der Schweiz wird dokumentiert, dass jeder Beitragszahler in die Versicherungssysteme ab dem 25. Lebensjahr mehr einzahlt, als er an Leistungen in diesen Systemen abruft. Verständlich und einleuchtend wurde dem Auditorium dargelegt, dass die weitaus höchsten Kosten im zahnärztlichen Sektor zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr entstehen. Wenn in den letzten zwei Jahrzehnten die Karieserkrankungen in der Schweiz um 90% zurückgegangen sind, könne man von vermeidbaren Erkrankungen sprechen, die zukünftig in Gesamteuropa guten Gewissens aus den Versicherungssystemen ausgegliedert werden sollten. Das sei, wie Dr. Rusca betont, gesellschaftspolitisch eine Frage der Zeit, da auch die heranwachsende Generation wie heute die Mittvierziger weiterhin zu Prävention und Eigenverantwortung erzogen werden müsse. Er empfahl den Verantwortlichen in der Bundesrepublik, die zwingend notwendigen Veränderungen einzuleiten und Konsequenzen aus offenliegenden Erkenntnissen zu ziehen. Prof. Johann Eekhoff vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln referierte zu den Chancen der Privatisierung und Liberalisierung im Gesundheitswesen und zog anschließend eine ernüchternde Bilanz. Von den Absichtserklärungen aus dem Koalitionsvertrag des Jahres 2009 wäre wenig übrig geblieben. Und so sei in dieser Legislaturperiode die dringend erforderliche Gesundheitsreform nicht mehr zu erwarten. Ähnliches gelte für die übrigen Parteien. Denn SPD/Grüne und Linke versprächen Gerechtigkeit und mehr Leistungen für Alle und würden damit rücksichtslos die nächsten Generationen belasten. Jeder Vater, jede Mutter sagt: Tut was! Aber die Gesellschaft verschließt die Augen. Politik werde völlig losgelöst von den Problemen gemacht. Dr. Wolfgang Heubisch, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sprach als ehemaliger Privatzahnarzt vor einem sehr vertrauten Kreis und plädierte dafür, dem Einzelnen wieder mehr Verantwortung zu geben. Das Vertrauen der Bürger in ihren Staat sei nachhaltig erschüttert, aber umgekehrt auch das Vertrauen des Staates in seine Bürger. Der Staat glaube allzuviel regeln zu müssen und traue dem Bürger zu wenig zu. Aus angeregten, offenen Diskussionen zu diesen Themenkreisen wurde der Konsens erkennbar, daß ein besserer Weg das gegenseitige Vertrauen in einen starken, aber schlanken Staat sei, mit mündigen Bürgern, die eigenverantwortlich agieren können. Hart kritisiert wurde von Dr. Wilfried Beckmann, dem Präsidenten der PZVD, der Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums zur Novellierung der Gebührenordnung. Zu einem angemessenen Ausgleich der Interessen von Patienten und Zahnärzten gehöre ein fairer Teuerungsausgleich und eine aktuelle Beschreibung der Zahnmedizin im Gebührenteil. Das Vertrauen von Patient und Zahnarzt dürfe auf keinen Fall gefährdet werden, weswegen die von der PKV geplante Discount-Klausel völlig inakzeptabel sei. Die PZVD fordert einen radikalen Umbau unseres Gesundheitssystems infolge der längst bekannten volkswirtschaftlichen Probleme. Es gelte endlich so Beckmann der breiten Öffentlichkeit reinen Wein einzuschenken, damit dadurch der entsprechende Druck auf die Politik aufgebaut werden könne. Claus-Peter Abée Vizepräsident der PZVD ZZb repräsentiert bayern mit 5 Delegierten in Der bundes-kzv In der a.o. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wurde am 12. Januar 2011 eine Neuwahl der Delegierten zur Bundes-KZV durchgeführt. ZZB vertritt nunmehr mit folgenden 5 von 7 Delegierten die Interessen der bayerischen Zahnärzte in der Bundes-KZV: Dr. Janusz Rat, ZZB (als Vorstand geborenes Mitglied) Dr. Stefan Böhm, ZZB (als Vorstand geborenes Mitglied) Dr. Günther Schneider, ZZB Dr. Axel Wiedenmann, ZZB Dr. Norbert Rinner, ZZB Damit wurden die beiden Vorsitzenden der Vertreterversammlung und der Vorsitzende des VV-Ausschusses gewählt. Der FVDZ hatte die drei Vorsitzenden seines bayerischen Landesvorstands (Dr. Welsch, Dr. Kinner, Dr. Zaijtschek) ins Rennen geschickt, die jedoch nicht zum Zuge kamen. Gewählt wurden stattdessen ZA Christian Berger (FVDZ) und Dr. Rüdiger Schott (FVDZ). Zum Teil erhielten die FVDZ-Kandidaten nicht einmal alle eigenen Fraktionsstimmen. Fairerweise hatten auch die Delegierten der Mehrheitsfraktion von Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) die bereits im November in der konstituierenden Vertreterversammlung durchgeführte Delegiertenwahl vorab für ungültig erklärt (einstimmig). Damals hatte der FVDZ keine Kandi datenliste aufgestellt. Es wurden deshalb Einzelkandidaten gewählt, was aber nicht dem Verhältniswahlrecht entsprach. Pressemeldung von Zukunft Zahnärzte Bayern e.v. (ZZB) vom Quelle: < 3/11_ zahnärztlicher anzeiger_5

5 a l l g e m e i n e s Welche Urteile sind wichtig für Zahnärzte? RECHTSPRECHUNG RÜCKBLICK 2010 Randhir K. Dindoyal, Rechtsanwalt Rose Dindoyal, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft , 1. Berufsfreiheit und Werbefreiheit der Zahnärzte gestärkt! Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprach mit Urteil vom der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die den Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung eines Zahnarztes nicht anerkennen wollte. Das Verwaltungsgericht wies auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz hin und zeigte nochmals auf, dass Werbebeschränkungen für Zahnärzte angesichts deren Berufsfreiheit keine Selbstverständlichkeiten sind. Werbebeschränkungen rechtfertigen sich demgemäß allein dann, wenn die Werbung zu Irrtümern, damit zu einer Verunsicherung der Patienten führen würde, weil sie das Vertrauen in den Zahnarztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung haben könnten und damit Gemeinwohlbelange gefährdet werden. (VG Gelsenkirchen, Az.: 7 K 3164/08). Dass der Begriff Laserbehandlung irreführend sein soll, konnte das Verwaltungsgericht nicht nachvollziehen. Bei der Laserbehandlung handelt es sich, auch nach Ansicht des Gerichtes, um eine Behandlungsmethode, die dem informierten Patienten als solchen bekannt ist und über die er sich aus zugänglichen Quellen leicht näher informieren kann. Das Gericht erläutert in seiner Entscheidung, dass der Begriff Laserbehandlung auch als Tätigkeitsschwerpunkt geführt werden kann, da es nicht auf die Diskussion in der Fachwelt ankommt, ob es sich bei der Laserbehandlung um einen eigenen Teilbereich der Zahnmedizin handelt. Vielmehr ist maßgeblich, dass es aus Sicht des Patienten informativ ist, wenn er die Art der in der Praxis beherrschten Behandlungsmethoden erfährt. Fazit: Das Urteil zeigt, dass es die Gerichte mit der Berufsfreiheit der Zahnärzte ernst meinen und Zahnärzte ihre Marketingstrategien durchaus auch bei Widerstand durchsetzen sollten. 2. Verhängnisvoller Kick back! Mit Urteil vom hat das Sozialgericht Düsseldorf einen Zahnarzt zur Rückzahlung von Kick-backs verurteilt, die dieser von einem Zahnersatzhersteller erhalten hatte. Der Zahntechnikbetrieb hatte den Zahnersatz in Hongkong weit unter den deutschen Herstellungspreisen für den verurteilten Zahnarzt fertigen lassen. Zwischen dem Zahnarzt und dem Hersteller war vereinbart worden, dass der Zahnersatz nicht nach den tatsächlichen Kosten, sondern nach den Tarifmodellen Kasse und Privat abgerechnet werden sollte. Aus dem erzielten Überschuss wurde dem Zahnarzt sodann eine Rückerstattung in Höhe von 20 % der Netto-Rechnungssumme gezahlt. Hierduch ist der Krankenkasse ein Schaden entstanden, da sie nur zur Erstattung von Kosten in solcher Höhe verpflichtet war, wie sie auch tatsächlich entstanden waren. Denn nach Ansicht des Gerichts ist für jedermann der allgemeine Rechtsgrundsatz evident, dass als Aufwendungen geltend gemachte Beträge tatsächlich entstanden sein müssen und Beträge, die man im Ergebnis nicht zu tragen hat, auch nicht als Aufwendungsersatz erstattungsfähig sind. Somit hatte der Zahnarzt die Verpflichtung, die nachträglich erhaltenen Rückerstattungen seitens des Zahnersatzherstellers an die Krankenkasse bzw. an seine Patienten weiterzuleiten. Fazit: Bei der Vereinbarung von Kickbacks können Zahnärzte mit hohen Schadensersatzforderungen der Krankenkassen belastet werden. Weitaus schwerwiegender fällt jedoch ins Gewicht, dass in solchen Fällen von Kickback-Zahlungen es nicht nur zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen kommt, sondern dass regelmäßig auch eine Verurteilung wegen Betruges zu Lasten der Krankenkasse droht. Über ein solches Strafverfahren hinaus ist auch mit einem Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu rechnen. Kick-back-Vereinbarungen können daher existenzbedrohende Auswirkungen für Zahnärzte haben. 3. Schubladenverträge können teuer werden! Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom die Revision eines Arztes zurückgewiesen, der sich gegen die Aufhebung von Honorarbescheiden und Rückzahlungsforderungen in Höhe von ,00 wehren wollte. Die Rückforderungen der KV sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig, da die von dem Arzt angemeldete Gemeinschaftspraxis, aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Handhabungen tatsächlich nicht bestand. Vielmehr war einer der Mitgesellschafter lediglich als Angestellter zu sehen. In dem zwischen den Ärzten ver- 6_zahnärztlicher anzeiger_3/11

6 a l l g e m e i n e s einbarten Gemeinschaftspraxisvertrag war vorgesehen, dass einer der Ärzte keinerlei wirtschaftliches Risiko trägt, er ein Festgehalt bezieht, die Abrechnung von Privat-/Kassenpatienten allein den übrigen Praxisinhabern obliegt und er von Regressansprüchen freigestellt war. Auch einigten sich die Ärzte darauf, dass ein ggf. dem Zulassungsausschuss vorzulegender Vertrag, zwischen den Vetragsparteien keine eigene Rechtswirkung entfalten sollte und aus dem erworbenen Gemeinschaftspraxisanteil keine Rechte hergeleitet werden könnten. Das Bundessozialgericht hob hervor, dass unter diesen Voraussetzungen keine Tätigkeit in freier Praxis wie vom Gesetz verlangt gegeben sei. Der vermeintliche Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis war als Angestellter zu sehen. Dann dürften die übrigen Praxisinhaber jedoch nicht als Gemeinschaftspraxis abrechnen. Soweit die Genehmigung zur gemeinschaftlichen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch vorsetzlich falsche Angaben über die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen erlangt wurden, war die Rückforderungen der KV berechtigt. Fazit: Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Gemeinschaftspraxisverträgen können erhebliche Auswirkungen auf die Richtigkeit der Honorarbescheide haben, was im Zweifelsfall zu hohen Rückforderungen führen kann. Kreative Vertragsgestaltungen, die in der Vergangenheit oftmals geschlossen wurden, um gesellschaftsrechtliche Vorstellungen zu verwirklichen, sollten daher dringend überprüft werden. 4. Preisvergleichsplattform für Zahnärzte rechtmäßig! Und nun? Mit Urteil vom hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Internetplattform zum Preisvergleich für zahnärztliche Dienstleistungen weder wettbewerbswidrig ist, noch gegen zahnärztliches Berufsrecht verstößt. Auf einer Internetplattform können nunmehr durch diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs Patienten den Heil- und Kostenplan ihres persönlichen Zahnarztes einstellen, damit andere Zahnärzte eine alternative Kostenschätzung abgeben können. Für den Fall, dass der Patient hinsichtlich der eingestellten Behandlung seinen Zahnarzt wechselt, erhält der Betreiber des Internetportals ein Entgelt in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars. Der Bundesgerichtshof stellt sich hiermit gegen die Auffassungen der vorherigen Instanzen (Landgericht München I und Oberlandesgericht München). Ob eine solche Internetplattform wirklich den Interessen des Patienten entgegen kommt und es durch den Service der Internetplattform zu häufigen Zahnarztwechsel kommt, bleibt allerdings abzuwarten. Juristisch interessant dürfte für die Zukunft werden, ob über das Portal nicht durch kostengünstige Lockangebote, deren Preiskalkulation sich von vornherein nicht halten lässt, nicht Mißbrauch betrieben wird. Fazit: Wettbewerbswidriges Verhalten kann im Einzelfall auch weiterhin durch Alternativ-Angebote gegeben sein. 5. Niedergelassene Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit verurteilt! Das Landgericht Ulm hat am zwei niedergelassene Vertragsärzte, die von einem Pharma-Unternehmen für die Verordnung entsprechender Medikamente eine Provision von 8 % des Abgabenpreises erhalten haben, wegen Bestechlichkeit verurteilt. Eine solche Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten war im Gegensatz zu angestellten Klinikärzten bislang von den Gerichten nicht angenommen wurden, da die Bestechlichkeit nach dem Wortlaut der Strafnorm ( 299 StGB) nur von Angstellten oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes begangen werden konnte. Das Landgericht Ulm sieht niedergelassene Ärzte nunmehr jedoch als Beauftragte der Krankenkassen, da diese in einem dauerhaften Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen stünden. Fazit: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser grundsätzlichen Frage wird nötig sein.zu achten ist darüber hinaus darauf, dass eine Bestechung nicht nur bei Geldleistungen, sondern auch bei sonstigen Vorteilen, wie Privatreisen, Honorare für Scheinstudien oder ähnliches vorliegen kann. 6. Rückendeckung für Schrottimmobilien-Geschädigte! Gelang es Banken und Beratern in den 90er Jahren gutverdienenden Kapitalanlegern, darunter vielen Zahnärzten und Ärzten, mit vollmundigen Versprechungen marode Immobilien in Ost und West anzudrehen und sich im Anschluss auch einer gerichtlichen Verantwortung zu entziehen, ist nun festzustellen, dass die Gerichte zunehmend die Rechte der Geschädigten stärken. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom die Revision einer Bank zurückgewiesen, die vom Oberlandesgericht zur Rückabwicklung eines entsprechenden Immobilien-Geschäts verurteilt worden war. Der Anleger war über die tatsächlich vom Vertrieb vereinnahmten Provisionen arglistig getäuscht worden. Da die beklagte Bank mit dem Vermittlungsvertrieb in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hatte, kann angenommen werden, dass sie wusste, dass die Provisionen sich auf insgesamt 15 % statt 5,86 % beliefen. Insofern hatte die Bank ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt. Das Urteil des BGH reiht sich ein in eine zunehmende Anzahl positiver Entscheidungen. So kommt beispielsweise der BGH den Anlegern mittlerweile auch mit einer Beweiserleichterung entgegen, wenn diese geltend machen, dass die zur Altersvorsorge erworbene Immobilie sittenwidrig überteuert war. Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass von einer solchen sittenwidrigen Überteuerung auszugehen, soweit die 14-fache Jahresnettomiete der Immobilie lediglich die Hälfte des Kaufpreises darstellt. Dieser Auffassung schließt sich mittlerweile auch der 5. Senat des Oberlandesgerichts München an. Fazit: Der Wind vor Gericht dreht sich langsam zugunsten der Anleger. Die Möglichkeiten, sich durch außergerichtliche Verhandlungen oder im Klagewege von Schrottimmobilien zu trennen, steigen. 3/11_ zahnärztlicher anzeiger_7

7 a l l g e m e i n e s Fachhandel gewinnt Orientierung kartellamtsbescheid im Januar erwartet Unser wichtigstes Anliegen Verhaltenssicherheit für die kommenden Regionalmessen werden wir erreichen. Bis Mitte Januar erwarten wir nun den endgültigen Bescheid. So lautet das Fazit der führenden Dentaldepots nach dem ersten informellen Gespräch mit der Bonner Bundesbehörde zur zukünftigen Ausgestaltung der regionalen Fachhandelsmessen. Frühzeitig hat das Bundeskartellamt auf die Initiative der Fachhandelshäuser Henry Schein Dental, NWD und Pluradent zur Neukonzeption der Messen reagiert und den im September eingereichten Antrag der Veranstaltungsgesellschaft LDF GmbH geprüft und mit Marktteilnehmern erörtert. In Abstimmung mit den drei Fachhändlern wurden Mitte Dezember die Eckpunkte und damit die Teilnahmevoraussetzungen zu den zukünftig ID Deutschland infotage dental-fachhandel genannten Events im Detail besprochen. Alle Marktteilnehmer können demnach davon ausgehen, dass auf den regionalen Events in diesem Jahr neben den Handelshäusern und ihren Industriekollegen als Premium- und Sortimentspartner und auch die sonstigen Hersteller und Verkäufer zugelassen sein werden. Bis Mitte Januar wird mit dem endgültigen Kartellamtsbescheid gerechnet. Nachdem das angestrebte Ziel der Rechtssicherheit in greifbare Nähe gerückt ist, werden nach Auskunft der zu den führenden Fachhändlern zählenden Häusern Henry Schein, NWD und Pluradent nun die kommenden Monate genutzt, um die dentale Leistungsschau in enger Abstimmung mit weiteren Fachhändlern und der Industrie inhaltlich und erlebnistechnisch auszugestalten. Das neue Konzept soll noch im ersten Quartal vorgelegt werden. Kontakt: CCC GmbH / Christoph Hofmann Kartäuserwall 28e, Köln Tel.: Fax: ccc-werbeagentur.de 15. Jahrestagung des Landesverbandes Berlin-Brandenburg im DGI e.v. Jahrestagung des Landesverbandes Norddeutschland im DGI e.v. 5. Jahrestagung des Landesverbandes Hessen im DGI e.v., gemeinsam mit dem Landesverband Rheinland-Pfalz im DGI e.v. 10. Jahrestagung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im DGI e.v. 9. Jahrestagung des Landesverbandes Niedersachsen im DGI e.v. 11. Jahrestagung des Landesverbandes Bayern im DGI e.v. gemeinsam mit dem Landesverband Baden-Württemberg im DGI e.v. 18. Sommersymposium des MVZI im DGI e.v. infotage dental-fachhandel Veranstaltung 2011 Option 2012 IDD Nord Hamburg 23. und und IDD Ost Leipzig 28. und IDD Süd München IDD West Düsseldorf 14. und und IDD Süd-West Stuttgart 21. und und IDD Ost Berlin IDD Mitte Frankfurt 11. und und Jahrestagung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern 25. Kongress des DGI e.v. 8_zahnärztlicher anzeiger_3/11

8 a l l g e m e i n e s Veranstaltungskalender 2011 Deutsche gesellschaft für implantologie im Zahn-, mund- und kieferbereich e.v. (Dgi) Termin Veranstaltungsort Thema der Jahrestagung Organisator und Ansprechpartner Hotel Berlin Rückblick, Augenblick, Ausblick MCI Deutschland GmbH, Markgrafenstr. 56, Berlin, Tel.: , Fax: Kiel Dr. Dr. Dieter Edinger Kloster Eberbach Zahnärztliche Gesellschaft in Hessen e.v. (ZGH e.v.) Eltville/Rheingau Herr Dr. Edgar Spörlein Friedhofstraße 13, Fränkisch-Crumbach Rodensteiner Land / Odenwald Tel.: +49 (0) , Fax: +49 (0) Münster Implantate und MCI Deutschland GmbH, Markgrafenstr. 56, Frontzahnästhetik Berlin Tel.: , Fax: Hannover Youvivo GmbH Karlstr München Tel.: Fax: Maritim Hotel Ulm Implantologie als Mannschafts Praxis Dr. Schmidingerspiel - Implantatprothetik Monika Pangerl digital und analog Bahnhofstr Seefeld Tel.: Gera Zahnlos- nicht planlos! boeld communication Die Vielfalt implantatprothetischer Bereiteranger 15, München Versorgungaen Tel.: , Fax: Mail: Radisson Implantologie Dr. Uwe Herzog Hotel Rostock Eine Standortbestimmung Trelleborger Str. 106, Rostock Tel.: , Fax: Anmeldung: per Fax oder Dresden 60 Jahre Osseointegration - Youvivo GmbH Solides Fundament Karlstr. 60, München für neues Wissen Tel.: Fax: /11_ zahnärztlicher anzeiger_9

9 a l l g e m e i n e s Sie sind gefragt zum Thema Montagsfortbildung Über viele Jahre ist die Montagsfortbildung Ihres ZBV München Stadt und Land das Herzstück eines umfassenden und erfolgreichen Fortbildungsangebots. Diese regelmäßigen Termine bringen immer wieder Kolleginnen und Kollegen zusammen, die Interesse, aber auch Spaß daran haben, sich mit den unterschiedlichsten Themen der modernen Zahnmedizin auseinanderzusetzen. Der neue Vorstand möchte in den kommenden Jahren die Auswahl der Themen noch stärker an Ihren Wünschen orientieren und bittet Sie um aussagekräftige Vorschläge. Wir bedanken uns sehr für Ihre Mühe und heißen Sie schon jetzt Herzlich Willkommen zur Montagsfortbildung! Ich würde mir wünschen, dass im Rahmen der kommenden Montagsfortbildungen über folgende Themen referiert wird... Bitte schicken oder faxen Sie Ihren ausgefüllten Wunschzettel umgehend an: Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land Fallstr. 34, München Fax Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Restaurative Zahnmedizin Parodontologie Kieferorthopädie MGK/zahnärztliche Chirurgie Praxisumfeld (BWL, Recht) Zahnärztliches Personal Sonstige Themen 10_zahnärztlicher anzeiger_3/11

10 z b v m ü n c h e n f o r t b i l d u n g Diese Veranstaltungen sind für Mitglieder des ZBV München Stadt und Land kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gemäß den Leitsätzen der BZÄK, DGZMK und KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung wird diese Veranstaltung mit 2 Fortbildungspunkten bewertet. Kursort Zahnärztehaus München, großer Vortragssaal, Fallstraße 34, München (Fotolia/Real estate agent consulting a mature couple at offi ce Yuri Arcurs) Die Montagsfortbildung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes München ist eine Fortbildungsreihe mit langer Tradition. In einem Jahr fi nden an fünfzehn Montagen außerhalb der Schulferien Referate hochkarätiger Wissenschaftler statt, die sich mit verschiedenen Themen der Zahnmedizin beschäftigen. Vier Themengruppen werden dabei unterschieden: Parodontologie, Kieferorthopädie, zahnärztliche Chirurgie und Kieferchirurgie sowie restaurative Zahnmedizin. Der Bereich Kieferorthopädie wird mit 3 bis 4 Terminen von Frau Prof. Dr. Rudzki- Janson, emeritierte Direktorin der Poliklinik für Kieferorthopädie in München, organisiert. Für den Bereich zahnärztliche Chirurgie und Kieferchirurgie zeichnet Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies verantwortlich. Die Montagsfortbildungen fi nden im großen Hörsaal des Gebäudes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) in der Fallstr. 34 statt. Beginn der Veranstaltungen ist 20 Uhr c.t.., das Ende einschließlich einer Diskussion liegt etwa um 21:30 Uhr. Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt offen ohne Anmeldung. PKW-Parkplätze sind vor dem Haus in ausreichender Zahl vorhanden, ebenso ist die S-Bahn-Station Mittersendling (S7, S20, S27) leicht zu Fuß erreichbar. Am Ende eines Referats erhält jeder Teilnehmer ein Zertifi kat mit der Ausweisung von zwei Fortbildungspunkten. Prof. Dr. Christoph Benz Montagsfortbildung Bereich: Thema: Termin: Bereich: Thema: Termin: Bereich: Thema: Termin: Bereich: Thema: Termin: Bereich: Thema: Termin: Arbeitskreis für Zahnerhaltung Revision ungeliebt, aber immer erfolgreicher 14. Februar 2011, 20:00 Uhr Prof. Dr. Michael Baumannn, Universitätsklinikum Köln, Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie Arbeitskreis für Chirurgie Aktueller Stand der WSR 21. Februar 2011, 20:00 Uhr Dr. Andreas Filippi, Universitätskliniken für Zahnmedizin, Universität Basel Arbeitskreis Praxsumfeld Sicherung des Lebenswerks - Paragraphen müssen manchmal sein: Teil 1: Ist im Ernstfall alles geregelt Vorsorgevollmacht, Ehevertrag, Testament 21. März 2011, 20:00 Uhr Rechtsanwalt Michael Tritschler, Villingen-Schwenningen Arbeitskreis für Chirurgie Die sehr schwierige Implantatsituation Atrophie, Defekt, Tumor & CO 10. Oktober 2011, 20:00 Uhr Prof. Dr. Dr. Alexander Kübler, Universitätsklinikum Würzburg, Klinik und Poliklinik für Zahn-Mund-Kieferkrankheiten, Abt. MKG-Chirurgie Arbeitskreis Praxisumfeld Sicherung des Lebenswerks Paragraphen müssen manchmal sein: Teil 2: Die Praxis in der familiären Krise die 10 Todsünden bei Ehescheidung und im Erbfall 21. November 2011, 20:00 Uhr Rechtsanwalt Michael Tritschler, Villingen-Schwenningen 3/11_ zahnärztlicher anzeiger_11

11 z b v m ü n c h e n f o r t b i l d u n g d a s f o r t b i l d u n g s z e n t r u m des ZBV-München im Städtischen Klinikum München-Harlaching ist kein steriler Bürotrakt, sondern eine lebendige Praxis mit 4 Zahnärzten und 20 Teammitarbeiterinnen. Seminarräume und 9 Behandlungsplätze bieten auf 500 Quadratmetern die Grundlage für das, was der ZBV-München unter Fortbildung versteht: Echte Praxis kann man nur in einer echten Praxis lernen. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Jessica Lindemaier, Tel.: , Fax: ,

12 f o r t b i l d u n g f ü r z a h n ä r z t l i c h e s p e r s o n a l Der Prophylaxe Basiskurs Die Basis für Prophylaxe Prophylaxe ist das Zentrum der modernen Zahnmedizin und gleichzeitig eine spannende Herausforderung für alle, die mehr wollen. Entsprechend viele schöne Weiterbildungsziele gibt es: PAss, ZMP und DH. Aber macht es Sinn, gleich viel Geld auszugeben und sich 100%ig festzulegen? Wäre es nicht besser, das Auto erstmal richtig Probe zu fahren? Genau das bietet der Prophylaxe Basiskurs: Sie nehmen auf dem Prophylaxe-Fahrersitz Platz und können nach Herzenslust herumfahren, und wenn Sie das Auto dann wirklich wollen, haben Sie nichts verloren kein Geld und keine Zeit, denn Sie steigen quer in die PAss oder ZMP ein. Dem ZBV-München ist es besonders wichtig, dass sich die aktuellen Entwicklungen im Prophylaxe-Basiskurs wiederspiegeln: Weniger Karies, dafür mehr Parodontitis, weniger Kinder, dafür mehr Alte. Und die praktischen Übungen kommen natürlich auch nicht zu kurz: Reden ist gut, machen ist besser. Prophylaxe Basiskurs Dieser Kurs richtet sich an ZAH bzw. ZFA. Vorkenntnisse in der zahnmedizinischen Prophylaxe sind nicht erforderlich. Der Kurs ist genau abgestimmt auf die Anforderungen weiterer Aufstiegsfortbildungen (PAss, ZMP), bietet jedoch für sich alleine eine perfekte Basis für die Organisation und Umsetzung moderner Prophylaxe in der Praxis. kursinhalte Formalien: Delegation, Sicherheit, Hygiene Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathologie: Zahn und Zahnhalteapparat Speichel, Plaquephasen, Entstehung Supra- und Subzahnstein Karies- und Gingivitisentstehung Befundung supragingival: Kariesrisikobestimmung, Plaque- und Gingivitis-Indizes PSI mit klarer Strategie Instrumentenkunde: Sonden, Scaler und Küretten Unterschiede Ultraschall- und Schallscaler Zahnoberflächenpolituren Wirkstofftherapie häuslich und professionell: Fluorid, CHX, Tooth Mousse Instruktion und Motivation zur Mundhygiene Grundlagen der Ernährungsberatung Fissurenversiegelung Ab- und Berechnung praxis Häusliche Mundhygiene: Reinigung, Wirkstoffe, Systematik Instrumente: PAR- und WHO-Sonden, Scaler und Küretten Instrumentation, Abstützungen, Patientenlagerung PSI, dmf/t- bzw. DMF/T-Bestimmung, Plaque- und Blutungs-Indizes Ultraschalleinsatz und Scaling Zahnoberflächenpolitur, Zungenreinigung und Fluoridierung Fissurenversiegelung Instrumentenschleifen Prof. Dr. Christoph Benz, Ulrike Schröpfer Gebühr: 490 inklusive Skript, Mittagessen, Kaffeepausen, Prüfung Kursort: Städtisches Klinikum München-Harlaching Anmeldung: Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer. Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn Kopien des Helferinnenbriefs einer deutschen Zahnärztekammer und eines Röntgennachweises ( 18a (3) der RöV) beiliegen. Termine 2011: jeweils Dienstag bis Sonntag 8:30 bis 17:30 Kurs-Nr bereits ausgebucht Kurs-Nr Kurs-Nr Kurs-Nr /11_ zahnärztlicher anzeiger_13

13 f o r t b i l d u n g f ü r z a h n ä r z t l i c h e s p e r s o n a l PAss Prophylaxeassistentin Die ProphylaxeAssistentin (PAss) ist eine moderne prophylaxeorientierte Weiterbildung mit offi ziellem Titel, die aktuell in Österreich eingeführt wurde. Der Vorteil besteht darin, dass kostengünstig und kompakt eine Titel-Qualifi kation erworben werden kann, die zu allem befähigt, was in der Prophylaxe relevant ist. kursinhalte Anamnese, Hygienerichtlinien, Qualitätsmanagement Anatomie Zahn- und Zahnhalteapparat Biofi lmentstehung und Biofi lmmanagement Bakterielle (Karies) und chemische (Erosionen) Säureangriffe Gebrauchsspuren im Mund: Abrasion, Attrition, Rezession Entstehung Gingivitis und Parodontitis Befundung supra- und subgingival Gezielte Ablaufdiagramme für die Prophylaxesitzung Systematik und Ergonomie der Prophylaxe Mundreinigung (Zähne, Zunge, Schleimhaut, Implantate, ZE): Handinstrumente, Schall- und Ultraschall, Pulverstrahl ( alle Pulver) Wirkstofftherapie: Fluorid, CHX, CPP-ACP Hilfsmittel und Wirkstoffe für die häusliche Mundpfl ege Konzepte zur Zahnaufhellung Praxis-Konzepte für alle Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) Psychologie und Rhetorik praxis Aktualisierung der Anamnese und Abstimmung mit dem Zahnarzt PSI, Kariesrisikobestimmung, Plaque- und Blutungs-Indizes Befund- und Therapiedokumentation Phantomkopfübungen: Befundung, PZR (Schall, US, Scaling, Politur, Pulverstrahl), Wirkstoffe Ergonomie, Abstützungen, Instrumentation, Patientenlagerungen Patientenbehandlungen unter Supervision (Karies- und Gingivitispatienten) Gezielte Patientengespräche Scaler- und Kürettenschleifen Bleaching Dr. Cornelius Haffner, Dr. Sonja Benz, Prof. Dr. Christoph Benz Gebühr: 800 inklusive Skript, Instrumente, Vollverpfl egung und Prüfungsgebühr Kursort: Städtisches Klinikum München-Harlaching Anmeldung: Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termine 2011: jeweils Freitag bis Sonntag 9:00 bis 17:00 Kurs-Nr Kurs-Nr Voraussetzung für den Erwerb eines Zertifikates, ist ein erfolgreicher Abschluss des Prophylaxe Basiskurses 14_zahnärztlicher anzeiger_3/11

14 f o r t b i l d u n g f ü r z a h n ä r z t l i c h e s p e r s o n a l Röntgenkurs 10 Stunden Wenn Sie als Zahnmedizinische Fach angestellte(r) (ZFA) die Röntgen-Abschlussprüfung in der Berufsschule nicht bestanden haben, können Sie zeitnah dies in einem 10-stündigen Kurs nachholen. Prof. Dr. Christoph Benz, Dr. Cornelius Haffner Gebühr: 130, inklusive Skript, Kaffeepausen, Mittagessen Kursort: Städtisches Klinikum München-Harlaching Anmeldung: Mittels Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termine 2011: jeweils von 9:00 bis 18:00 Kurs-Nr Kurs-Nr ZMP, DH Mögliche Anbieter für weitere Aufstiegsfortbildungen in alphabetischer Reihenfolge: Prophylaxe Basiskurs Refresher FU und IP 1 bis 4 Prophylaxe ist das Zentrum der Zahnmedizin, und Prophylaxe schläft nicht. Ihr letzter Prophylaxekurs liegt Jahre zurück? Sie brauchen neue Ideen? Sie benötigen Antworten auf Ihre Fragen? Der Refresher bietet allen Ehemaligen ein kompaktes Update! Was gibt es Neues? Welche Materialien werden wie angewendet? Was ist Halitosis, wie funktioniert professionelle Zungenreinigung? Wie erkläre ich elektrische Zahnbürsten? Was muss ich beachten, wenn ich welche Wirkstoffe auftrage? Welche neuen Produkte und Ideen gibt es? Gebühr: Kursort: Anmeldung: Termine 2011: Röntgen Aktualisierung Prof. Dr. Christoph Benz, Dr. Cornelius Haffner, Ulrike Schröpfer 95, inklusive Skript und Verpflegung Städtisches Klinikum München-Harlaching Mittels Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termin wird in Kürze bekanntgegeben ZAH/ZFA, die im Röntgenbetrieb einer Praxis arbeiten, müssen ihre Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Gebühr: Kursort: Anmeldung: Dr. Cornelius Haffner 25, inklusive Zertifikat Großer Hörsaal, KZVB-/Kammergebäude, Fallstr. 34, München Mittels Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer. Röntgenbescheinigung bitte einsenden. Termine 2011: jeweils 14:00 bis 16:45 Kurs-Nr Kurs-Nr Fit für die Kinder- und Jugendlichen-Prophylaxe. Dieser Tageskurs bietet die theoretische und praktische Basis für die Prophylaxe gemäß den GKV-Regeln. Der Kurs richtet sich an Auszubildende ab dem zweiten Jahr, an ZAH/ZFA und Wieder einsteiger. Vorkenntnisse in der zahnmedizinischen Prophylaxe sind nicht erforderlich. kursinhalte Karies-Risikobestimmung Kinderzahnbürsten, -zahnpasten altersgerechte Bürsttechniken Professionelle Reinigung Fluoridierung, CHX, Tooth Mousse praxis Übungen zur Durchführung der IP-Positionen Plaque- und Blutungs-Indizes Ulrike Schröpfer Gebühr: 95, inklusive Skript und Vollverpflegung Kursort: Städtisches Klinikum München-Harlaching Anmeldung: Mittel Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termine 2011: Termin wird in Kürze bekanntgegeben 3/11_ zahnärztlicher anzeiger_15

15 f o r t b i l d u n g f ü r z a h n ä r z t i n n e n / z a h n ä r z t e Compact-Curriculum Endodontologie Das Kompakt-Curriculum Endodontologie richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich weiterbilden möchten oder einen Tätigkeitsschwerpunkt planen. Es ist in der Zusammenarbeit niedergelassener Spezialisten, Dozenten der Ludwig-Maximilians- Universität und dem ZBV-München entstanden. Ziel ist die praxisnahe und industrieunabhängige Vermittlung aller relevanten Behandlungskonzepte in der Endodontologie, von der Kanalaufbereitung bis zum Wurzelstift, vom einfacheren Ansatz bis High-end. Der besondere Schwerpunkt liegt auf der unmittelbaren Anwendung und Erprobung durch die Teilnehmer. Das Kompakt-Curriculum Endodontologie wird mit 55 Fortbildungspunkten bewertet. Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 kursinhalte Das Curriculum umfasst 5 Thementage, jeweils mit theoretischen und praktischen Inhalten: Histologie, Mikrobiologie, Befund, Dokumentation, Kariesmanagement, Zugangskavität, Endometrie, Sehhilfen - Lupenbrille bis Mikroskop Antibakterielle Konzepte, Maschinelle Aufbereitung, Theorie und Praxis (Flexmaster, MTwo), Wurzelfüllung, einfach thermomechanisch, Theorie und Praxis (GuttaMaster), Milchzahn-Endo-Theorie und Praxis Maschinelle Aufbereitung und Füllung, System AET Theorie und Praxis, Pastenfüllung High-End-Konzepte (Hybrid-Technik), Königsklasse-Füllung Theorie und Praxis Bergung frakturierter Instrumente, Stiftversorgung Theorie und Praxis, Abschlusskolloquium, Feier und Zertifi kate zertifizierungsvorraussetzungen Präsentation und Diskussion ausgewählter Artikel aktueller Fachliteratur (wird nach der Anmeldung zugeschickt). Kollegiales Abschlussgespräch Prof. Dr. Christoph Benz Dr. Cornelius Haffner Prof. Dr. Dr. M. Folwaczny Dr. H. W. Hermann Dr. S. Höfer V. Bürkle Gebühr: 1450 inklusive Vollverpfl egung, zuzüglich 150 Prüfungsgebühr Kursort: VDW, Bayerwaldstr. 15, München Anmeldung: Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termine 2011: Montag bis Freitag 9:30 bis 17:30 Kurs-Nr Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Dr. Cornelius Haffner unter der adresse zur Verfügung. 16_zahnärztlicher anzeiger_3/11

16 f o r t b i l d u n g f ü r z a h n ä r z t i n n e n / z a h n ä r z t e Röntgenkurs Aktualisierung Wer die Röntgenfachkunde 2006 er worben hat, müßte sie in diesem Jahr aktualisieren. Gebühr: Kursort: Anmeldung: Prof. Dr. Christoph Benz 35, inklusive Kammmerskript, Prüfung und Zertifikat Großer Hörsaal, KZVB-/Kammergebäude, Fallstr. 34, München Mittels Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Es sind keine weitern Unterlagen notwendig Termine 2011: jeweils von 17:00 bis 19:45 Kurs-Nr Kurs-Nr Compact-Curriculum Parodontologie Das Kompakt-Curriculum Parodontologie ist in der Zusammenarbeit niedergelassener Spezialisten, Dozenten der Ludwig-Maximilians Universität und dem ZBV-München entstanden. Ziel ist die praxisnahe und industrieunabhängige Vermittlung relevanter Behandlungskonzepte in der Parodontologie, von der Diagnosestellung bis zum Lappen-Design, vom Schallschwinger bis zur photodynamischen Therapie. Der besondere Schwerpunkt liegt auf der unmittelbaren Anwendung und Erprobung durch die Teilnehmer. Das Kompakt-Curriculum Parodontologie wird mit 65 Fortbildungspunkten bewertet. Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 kursinhalte Das Curriculum umfasst 5 Thementage, jeweils mit theoretischen und praktischen Inhalten: Anatomie, Pathogenese, Nomenklatur, Wechselwirkung bzw. Koinzidenz mit systemischen Erkrankungen, Befundung, Initialtherapie, nicht-chirurgische Verfahren Reevaluation, Unterstützende Parodontitistherapie, chirurgische Verfahren, Lappen-Designs, Übungen zu maschinellen Instrumenten und am Schweinekiefer Chirurgie, regenerativ, mukogingival, Übungen am Schweinekiefer Furkation, Behandlung periimplantärer Erkrankungen, Ergebnisse nicht-chirurgischer und chirurgische Verfahren, ergänzende Therapien, Medikamente und Materialien Abrechnung, Abschlusskolloquium, Feier und Zertifikate Prof. Dr. Dr. M. Folwaczny Dr. C. Hardt U. Schröpfer Dr. D. Steinmann Dr. P. Wöhrl Gebühr: 1450 inklusive Vollverpflegung, zuzüglich 150 Prüfungsgebühr Kursort: Städtisches Klinikum München-Harlaching Anmeldung: Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular unter Angabe der Kursnummer Termine 2011: jeweils Montag bis Freitag 9:30 bis 17:30 Kurs-Nr Kurs-Nr zertifizierungsvorraussetzungen Darstellung eines dokumentierten Patientenfalles aus der eigenen Praxis (Dokumentationsanleitung wird nach der Anmeldung zugeschickt). Kollegiales Abschlussgespräch 3/11_ zahnärztlicher anzeiger_17

17 a n m e l d e f o r m u l a r Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land Fallstr. 34, München Tel.: , Fax: Anmeldung Hiermit melde/n ich/wir mich/uns verbindlich zu nachfolgender Fortbildungsveranstaltung des ZBV München Stadt und Land an: Kurs-Nr./Kursbezeichnung: Teilnehmer/in: Rechnungsadresse: Praxisanschrift Privatanschrift Name Kursteilnehmer/in: Adresse Kursteilnehmer/in Name/Adresse der Praxis Telefon/Telefax der Praxis Bezahlung Hiermit ermächtige/n ich/wir Sie bis auf Widerruf, die von mir/uns zu entrich ten de/n Kursgebühr/en frühestens vier Wochen vor Kursbeginn zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen: Praxiskonto Privatkonto Kontoinhaber Konto-Nummer/ BLZ Bank Ich/wir werde/n die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Über weisung bezahlen. Anlage Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenbrief in Kopie, Röntgenbescheinigung in Kopie PAss Prophylaxeassistentin: Helferinnenbrief in Kopie, Röntgenbescheinigung in Kopie, Zertifikat Prophylaxebasiskurs in Kopie Röntgenkurs (1-tägig): Helferinnenbrief in Kopie, Bescheinigung über 3-stündige praktische Unterweisung durch den Praxisinhaber Aktualisierung Röntgen: Röntgenbescheinigung in Kopie Bitte vergessen Sie nicht bei oben genannten Kursen die erforderlichen Dokumente als Anlage beizufügen Datum/Unterschrift/Stempel 18_zahnärztlicher anzeiger_3/11

18 z b v m ü n c h e n ZFA-Prüfung Bekanntgabe von Terminen zur Abschlussprüfung im Januar 2011 Abschlussprüfung Praktischer Teil Der genaue Termin und die Uhrzeit werden am Tag der schriftlichen Prüfung ausgehängt. Bekanntgabe der Prüfungsnoten und Einweisung in die mündliche Ergänzungs prüfung (= Pflichttermin!) Genauer Zeitplan, gestaffelt nach Prüfungsnummer, ist dem Terminzettel zu entnehmen (Dienstag) ab 09:00 Uhr Dieser Tag ist nicht das Ende der Ausbildung! Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Ausgabe der Abschluss- bzw. Entlasszeugnisse der Schule Ausgabe der Urkunden und Prüfungszeugnisse der (Freitag) Bayerischen Landeszahnärztekammer 14:30 Uhr Ausgabe der Röntgenbescheinigungen ( , Prüfungsbescheinigung (für den Ausbilder) Sekretariat) Aushändigung einer Bescheinigung der Kammer über das Ergebnis der Prüfung zur Vorlage in der Praxis (Diese Bescheinigung enthält keine Noten.) Bei bestandener Prüfung enden die Ausbildungsverträge am ,sonst gemäß Vertrag. Info für die Anmeldung: Zwischenprüfung 2011 Prüfungstermin: Mittwoch, 13. April 2011, Uhr Ort: Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte, Orleansstr. 46, München. SchülerInnen, die an der Zwischenprüfung teilnehmen, in der Regel sind das alle Schülerinnen der 2. Klassen (2. Lehrjahr), müssen am Mittwoch, den , spätestens 8.15 Uhr zur Zwischenprüfung erscheinen, auch wenn ihr Schultag nicht mittwochs ist. Die MittwochsschülerInnen unter den PrüfungsteilnehmerInnen bleiben zum regulären Unterricht ab 9.30 Uhr in der Berufsschule. Alle anderen PrüfungsteilnehmerInnen gehen nach der Prüfung in ihre Ausbildungspraxen. Prüfungsgebühr: Sie beträgt 95,00. Sie ist vom ausbildenden Zahnarzt zu tragen. Eine Rechung wird gg. Mitte März 11 zugeschickt. Auf Wunsch kann per Lastschrift vom Beitragskonto abgebucht werden. Eine Rechnung wird Ihnen dann nur auf Verlangen zugeschickt (bitte auf Anmeldeformular vermerken). Prüfungsbescheinigung Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Angaben über die Ergebnisse der Prüfung. Die Bescheinigung wird auf Verlangen in zweifacher (sh. Anmeldeformular), ansonsten in einfacher Ausfertigung der Ausbildungspraxis zugesandt. Der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf! Wichtiger Hinweis: Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung muss für Jugendliche spätestens der Nachweis über die erste ärztliche Nachuntersuchung gem. 32, 33 JArbSchG (gesetzliche Pflicht) vorgelegt werden. Ihr ZBV München Anmeldung zur Abschlussprüfung am Sie haben Fragen zur Abschlussprüfung? Bitte wenden Sie sich bei allen offenen Fragen direkt an den ZBV München, Herr Cosboth, Tel. 089 / Wie und wann melden Sie sich zur Abschlussprüfung an? In der Woche vom bis wird in Ihren Schulklassen das Anmeldeformular ausgeteilt. Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Ausbilder und Auszubildende) bis spätestens (Poststempel) beim Zahnärztlichen Bezirksverband München Stadt und Land Fallstr München mit folgenden Unterlagen einzureichen: Anmeldeformular (Doppelbogen gelb) das letzte Zeugnis der Berufsschule (Kopie) Bescheinigung über die abgelegte Zwischenprüfung (Kopie) Berichtsheft Das Röntgenberichtsheft reichen Sie bitte nach Bekanntgabe des Termins in der Berufsschule nach Wir bitten Sie, die Unterlagen komplett beim ZBV München einzureichen! Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet! Was ist, wenn Sie in der Woche krank waren? Nach dem kann das Anmeldeformular mit einem Faxvordruck (erhältlich im Schulsekretariat oder beim ZBV München) angefordert werden. Der Grund des Fehlens in der Berufsschule ist anzugeben und vom Ausbilder mit Unterschrift und Praxisstempel zu bestätigen. Bitte faxen Sie die Bestätigung an die Faxnummer 0 89 / Das Anmeldeformular wird Ihnen dann umgehend zugeschickt! Während der Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag, von Uhr und Uhr, kann das Anmeldeformular mit der Bestätigung auch persönlich im ZBV München abgeholt werden. Ihr ZBV-Team 03/11_ zahnärztlicher anzeiger_19

19 z b v m ü n c h e n / b e z i r k s s t e l l e Die Geschäftsstelle des ZBV München Stadt und Land Zu folgenden Bürozeiten erreichen Sie uns telefonisch: Montag bis Donnerstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Jessica Lindemaier Fragen zur Mitgliederbewegung - NEU Fortbildungskurse ZÄ/ZA und ZAH/ZFA Berufsbegleitende Beratung Terminvereinbarung Berufsrecht / sonstige Fragen Oliver Cosboth Helferinnenausbildung und -Prüfung Zahnärztlicher Anzeiger Montagsfortbildung Telefon & Änderung von Bankverbindungen Bitte denken Sie daran, den ZBV München rechtzeitig bei Änderung Ihrer Bankverbindung zu informieren, wenn Sie dem ZBV München eine Ermächtigung zum Einzug der Beiträge erteilt haben. Meistens erheben die Banken bei einer Rückbelastung des Beitragseinzuges eine Rücklastschriftprovision von derzeit 3,00, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Meldung versäumt haben. Referat Berufsbegleitende Beratung TErMINABSPrACHEN über das Büro des ZBV München, Fallstr. 34, München, Tel Frau Jessica Lindemaier Ob Student, Assistent oder Praxisinhaber der ZBV ist für alle da. Nutzen Sie dieses Angebot! Dr. Michael Gleau, Referent für berufsbegleitende Beratung Kerstin Birkmann* Buchhaltung *(Sprechzeiten: Mo-Do 09:00 Uhr 13:30 Uhr) Aktuelle Seminarangebote des ZBV Oberbayern Die wichtigsten Informationen finden Sie auch unter, unserem Internetportal. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre . Mitgliedsbeiträge Am war der Mitgliedsbeitrag für das I. Quartal 2011 fällig. QUArTALSBEITrägE Für DEN ZBV MüNCHEN AB gruppe 1A 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5 ZBV 82, 23, 18, 82, 82, 23, 23, 23, Alle Mitglieder, die dem ZBV München eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen. Die restlichen Mitglieder bitten wir um Überweisung. Deutsche Apotheker und Ärztebank e.g., München Kto.-Nr BLZ Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. Änderungen wie z.b. Privat- u. Praxisanschrift, Telefon, Promotion, Beginn und Ende einer Tätigkeit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc. bitten wir dem ZBV München Stadt und Land unbedingt schnellstmöglich zu melden. Am einfachsten per FAX unter Die Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt Alle Seminare können online unter unter der Rubrik Fortbildung gebucht werden. Hier finden Sie auch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichen Kursanmeldung erhalten Sie bei Frau Astrid Partsch, Forstweg 5, Olching (Tel.: 08142/506770; Fax ; Seminare für Zahnärztinnen / Zahnärzte Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz f. Zä Termin Mi :30 21:00 Uhr Basisveranstaltung QM-System des ZBV Oberbayern: Wege zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagementsystems Termin Mi :00 21:00 Uhr Hygiene in der Zahnarztpraxis Termin Fr :00 19:00 Uhr 20_zahnärztlicher anzeiger_03/11

20 z b v m ü n c h e n / b e z i r k s s t e l l e Seminare für zahnärztliches Personal: Prophylaxe Basiskurs Termin Ohne PZR geht nichts mehr Termin ZMP Aufstiegsfortbildung 2011/2012 Beginn 25. März Tages-Röntgenkurs (10 Std.) Termin Sa :00 18:00 Uhr 3-Tages-Röntgenkurs (24 Std.) Termin Fr./Sa / & Sa jeweils 09:00 17:00 Uhr Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für das zahnärztliche Personal Termin Fr :00 19:00 Uhr Hygiene in der Zahnarztpraxis, Ref.: Dr. Klaus Kocher Termin Fr :00 19:00 Uhr ZFA-Kompendium, Block 3 Ch-PA-Im Vertiefungsseminar mit freiw. Leistungskontrolle Chirurgie, Implantologie II (kompakt), Prophylaxe, Parodontologie (Fachkunde, Verwaltung, Abrechnung) Termin Sa :00 18:00 Uhr Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung zur ZFA Zahnersatz kompakt Themen: ZE- festsitzend, herausnehmbar, kombiniert festsitzend und herausnehmbar (Rep.) Termin Sa :00 18:00 Uhr Termin Sa :00 18:00 Uhr in Herrsching Termin Sa :00 18:00 Uhr in Bernau a. Chiemsee Fit für die praktische Prüfung Erarbeitung und Präsentation von gestellten Aufgaben- einzeln und in kleinen Gruppen (learning by doing) Termin Sa :00 18:00 Uhr in Herrsching Termin Sa :00 18:00 Uhr Termin Sa :00 18:00 Uhr in Bernau a. Chiemsee Praxisverwaltung- und Organisation Termin Sa :00 18:00 Uhr Termin Sa :00 18:00 Uhr in Bernau a. Chiemsee Termin Sa :00 18:00 Uhr in Herrsching Notfallsituationen in Ihrer Zahnarztpraxis Kurstermine nach Vereinbarung Impressum Herausgeber: Chefredaktion: Co-Redakteur: Verlag, Herstellung und Vertrieb Werbeservice & Offset Kreuzer GmbH Titelgestaltung/ Layout Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender: Dr. Eckart Heidenreich, 2. Vorsitzender: Dr. Frank Portugall. Geschäftsstelle: Fallstraße 34, München, Tel.: Dr. Peter Scheufele, Sportplatzstr. 11, Unterschleißheim, Dr. Sascha Faradjli, Kaiser-Ludwig-Platz 6, München, Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Nachgedruckte Texte geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Hans-Pinsel-str.10b, Haar, Tel.: , Fax , GrafikDesign Dagmar Friedrich-Heidbrink Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr.7 vom Januar 2006 gültig. BEZUGSBEDINGUNGEN Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Preise für Nichtmitglieder: Einzelheft 2,70 zzgl. MwSt. und Versandkosten. Jahresabonnement 60,- zzgl. MwSt. und Versandkosten. Auflage: 3000 Exemplare. Erscheinungsweise: alle 14 Tage (Doppelnummer Januar und August). ISSN /11_ zahnärztlicher anzeiger_21

21 z b v m ü n c h e n / b e z i r k s s t e l l e Bezirksstelle München Stadt und Land der KZVB Notfalldienst der Zahnärzte Ab sofort gibt es das neue Notdienstportal der bayerischen Vertragszahnärzte: Auf der Internetseite können sich Schmerzpatienten darüber informieren, welche Praxis in Ihrer Umgebung am Wochenende und an Feiertagen für den zahnärtzlichen Notdienst eingeteilt ist; und zwar bayernweit. Notfalldienst (ab 1. Januar 2010) jeweils von bis und bis Uhr. Der tägliche Bereitschaftsdienst auch am Wochenende von bis Uhr. Von bis Uhr muss seitens des Notfall zahnarztes Telefonbereitschaft bestehen. Im Falle eines unerwarteten Ausfalles eines eingeteilten Zahnarztes ist sofort die Bezirksstelle München Stadt und Land der KZVB zu benachrichtigen. 12./ ZA Mohammad Motavassel, Passauer Str. 36 München-Nord 29./ ZA Abdullah Zuka, Rathenaustr / ZA Rudolf von Eckartsberg, Ungererstr / Dr. Gerhard Waldmann, Leopoldstr. 65 Land-Südost 29./ ZA Steffen Nagel, Glonner Str. 8, Putzbrunn 05./ Dr. Susanne Aichmüller, Ludwig-Thoma-Str. 4a, Deisenhofen 12./ Dr. Jasmin Kindler-Eickel, Bahnhofstr. 43, Deisenhofen Land-Nordost 29./ Dr. Markus Regensburger, Effnerstr / ZA Jörg Pinder, Freischützstr. 55 München Mitte 29./ Dr. Silvia Schödel, Prälat-Zistl-Str / Dr. Johann Paulenyak, Tal / ZA Michael Sagàstegui Frank, Sendlinger-Tor-Platz 10 München-Ost 29./ Dr. (IMF Bukarest) Madalina Dordea, Tegernseer Platz 5 12./ Dr. Otmar Rauscher, Denninger Str. 170 Land-Nord 29./ ZA Abdullah Zuka, Rathenaustr / Dr. Claudia Ellenrieder, Rathausplatz 3, Unterschleißheim 12./ ZÄ Claudia Neuhaus, Margaretenanger 3b, Unterschleißheim 05./ ZA Andreas Liedloff, Krumbadstr / Dr. Otmar Rauscher, Denninger Str. 170 München-West 29./ Dr. Georg Dünzl, Ridlerstr / Dr. Michael Klaus, Ebenauer Str / Dr. Christoph Möhrle, Nymphenburger Str. 79 München-Süd 29./ Dr. Sophia Krause, Albert-Roßhaupter-Str / ZA Jürgen Strabel, Konrad-Peutinger-Str _zahnärztlicher anzeiger_03/11

22 anzeigenbuchung ANZEIGENBUCHUNG online möglich unter Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land Fallstraße 34, München, Fax: , Z A H N Ä R Z T L I C H E R anzeiger August 2010_16 Zahnärztlicher Bezirksverband München Stadt und Land, Körperschaft des öffentlichen Rechts Editorial: Es gibt wichtigere Dinge im Leben Ergebnis: ZZB gewinnt Wahl zur Vertreterversammlung der KZVB Meinung: Die Kammerwahl Zentralismus droht! Bitte kreuzen Sie Ihren gewünschten Erscheinungstermin für folgende Ausgabe/n an und wählen Sie die Rubrik, unter der Ihre Anzeige erscheinen soll. Wählen Sie bitte Ihr Anzeigenformat. Wir werden nicht durch die Erinnerung an die Vergangenheit weise, sondern durch die Verantwortung für unsere Zukunft. (George Bernard Shaw) Nr. 04 Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Nr. 05 Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Nr. 06 Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Nr. 07 Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Nr. 08 Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: B4993D, 56. Jahrgang, W W W. Z B V M U C. D E Termine werden regelmäßig aktualisiert und können vorab unter eingesehen werden. Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes Mediadaten und Preise Größe Stellengesuch andere Rubriken 85 x 30 mm 62,00 94,00 85 x 47 mm 91,00 128,00 85 x 64 mm 108,00 145,00 85 x 81 mm 134,00 177,00 85 x 98 mm 153,00 207,00 85 x 115 mm 171,00 229,00 85 x 132 mm (1/4) 189,00 252, x 132 mm (1/2) - 399, x 268 mm (1/1) - 646,00 Sonderplatzierung Umschlagseite 2 oder 4, +20% Chiffre 15,00 Farbaufschlag 4c Anzeigen +50% (Standard sw) Andere, individuelle Schriftart +10% Autorkorrekturen 65 /Std. Logoplatzierung 15,00 Alle Preise zuzüglich 19% MwSt. Bei nicht angefordertem oder termingerecht freigegebenem Korrekturabzug übernehmen wir keine Haftung für etwaige Satzfehler. Bitte geben Sie hier Ihren Anzeigentext deutlich in Druckbuchstaben ein. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anzeigengröße von 85 x 30 mm der maximale Textumfang 180 Zeichen, bei maximal 6 Zeilen beträgt. Kundenname/Kd.Nr. Adresse /Telefon Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift. Hiermit ermächtige/n ich/wir Sie bis auf Widerruf, den von mir/uns zu entrichtenden Anzeigenpreis zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen: KtNr.:/BLZ Datum/Unterschrift

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren?

Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

Wer die Freiheit aufgibt Zitat?

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten. Wer anderen die Freiheit verweigert, verdient sie nicht für sich selbst. Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.

Was ist wichtiger Freiheit oder Sicherheit?

Sicherheit ist die Grundlage, auf der Freiheit sich erst vollends entfalten kann. Freiheit und Sicherheit sind untrennbare zwei Seiten einer Medaille. Deshalb sind alle die Sicherheit gewährleistenden Maßnahmen gleichzeitig auch als Maßnahmen zu begreifen, die Freiheitsentfaltung gewährleisten und fördern.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht?

Zitate von Aristoteles - Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, bleibt zu Recht ein Sklave.