Wer hat die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu bezahlen?

Die Unfallabsicherung ist ein weniger bekannter Zweig der Sozialversicherung. Aus diesem Grund fragen sich viele Verbraucher, was die gesetzliche Unfallversicherung ist und welche Aufgaben diese hat.

Reichskanzler Otto von Bismarck legte vor mehr als 100 Jahren den Grundstein einer sozialen Absicherung. Damals waren es Fabrikarbeiter, die durch eine einheitliche Krankenversicherung und die 1884 folgende Unfallversicherung abgesichert wurden. In der 60er Jahren jedoch wurden die Versicherungen einheitlich im Sozialgesetzbuchs verankert. Heute sind nicht nur Fabrikarbeiter gesetzlich kranken-, renten- und unfallversichert, sondern alle Arbeitnehmer und einige weitere Personenkreise.

Die gesetzliche Unfallversicherung (kurz GUV) ist mit verschiedenen Aufgaben betraut. Durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen soll sie zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen beitragen. Außerdem soll die GUV sicherstellen, dass die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit von Versicherten nach Eintritt eines Versicherungsfalles wiederhergestellt wird. Sollte dies nicht möglich sein, bezahlt die Versicherung dem Betroffenen oder seinen Hinterbliebenen eine finanzielle Entschädigung. Zusammengefasst sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung damit Folgende:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit Betroffener im Versicherungsfall
  • Finanzielle Entschädigung des Versicherten oder seinen Hinterbliebenen

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der GUV sind gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen).

Die Anmeldung bei einem der Unfallversicherungsträger übernehmen nicht die Versicherten selbst, sondern ihre Arbeitgeber. Davon ausgenommen sind freiwillig Versicherte.

Wer ist versichert?

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitnehmer und Auszubildende versichert. Für sie besteht eine Pflicht zur Versicherung, sie können also nicht frei entscheiden, ob sie unfallversichert sein möchten oder nicht. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch für Studenten, Schüler und Kindergartenkinder.

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung noch versichert?

Neben Angestellten, Kindern und Studenten sind weitere Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert:

  • Ehrenamtlich Tätige
  • Personen, die einen Angehörigen im Haushalt pflegen
  • Beim Jugendamt gemeldete Tagesmütter und -väter
  • Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner und dauerhaft mitarbeitende Angehörige
  • Personen, die sich in einer Rehabilitationsmaßnahme befinden
  • Helfer bei Unfällen
  • Gerichtliche Zeugen

Eine detaillierte Übersicht aller versicherten Personen der gesetzlichen Unfallversicherung ist unter § 2 des Siebten Sozialgesetzbuches zu finden.

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer unterliegen innerhalb der meisten Branchen nicht der Versicherungspflicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung abzusichern. Auch Beamte sind von der Pflicht zur Absicherung befreit, da die Beamtenversorgung eine Unfallfürsorge für diesen Personenkreis vorsieht.

Wer zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Wer die GUV zahlt, ist vom Versicherungsverhältnis abhängig. Freiwillig Versicherte wie Selbstständige und Unternehmen müssen selbst für ihre Beiträge aufkommen. Die Beiträge für Kindergartenkinder, Schüler und Studenten werden hingegen durch Bundeszuschüsse aus Steuergeldern finanziert.

Wer zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitnehmern?

Bei Arbeitnehmern zahlt immer der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Anders als bei der Renten- oder Krankenversicherung werden die Angestellten nicht an den Kosten beteiligt.

Was kostet die gesetzliche Unfallversicherung?

Wie hoch die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung ausfallen, ist mitunter vom Einkommen der Versicherten abhängig. Darüber hinaus wird die Branche berücksichtigt, da einige Berufe als besonders gefährlich gelten. Bei Landwirten wird die Größe der bewirteten Fläche sowie die Anzahl der gehaltenen Tiere zur Beitragsbemessung herangezogen. Um kostendeckend zu arbeiten, berechnen die Unfallversicherungsträger ihre Beiträge jährlich neu. Dafür nutzen sie unter anderem die Umlageziffer.

Die Formel zur Berechnung der Beiträge lautet: Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer

Quelle: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind immer an eine Kausalität mit der beruflichen Tätigkeit gebunden. Das bedeutet, Versicherungsschutz besteht nicht bei Freizeitaktivitäten wie Fußball oder der Hausarbeit, sondern nur während der Arbeitszeit und auf Dienstwegen. Auch Berufskrankheiten müssen sich auf die Tätigkeit zurückführen lassen.

Arbeitsunfälle

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Dienstzeit ereignet hat. Davon eingeschlossen sind auch Unfälle auf Betriebsfeiern, Betriebsausflüge oder beim Betriebssport. Damit der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice greift, muss der Unfall im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit geschehen.

Kinder sind über die Unfallversicherung während ihrer Schulzeit, auf dem Weg zur Schule sowie bei Klassenfahrten und schulischen Veranstaltungen versichert. Selbiges gilt auch für Kindergartenkinder.

  • Ein Gartenbauer rutscht beim Bearbeiten von Steinplatten ab und schneidet sich mit der Steinsäge
  • Eine Schülerin möchte neue Kreide holen und bricht sich bei einem Treppensturz das Bein
  • Ein Selbstständiger im Homeoffice repariert seinen Arbeitscomputer, wobei es zu deinem Stromschlag kommt, der seinen linken Arm lähmt

876,952

Arbeitsunfälle in 2018

Anzahl der Arbeitsunfälle 2018
Quelle: www.dguv.de

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die Versicherte auf dem Weg von oder zur Arbeit beziehungsweise zur Schule erleiden. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Betroffenen einen notwendigen Umweg gemacht haben. Beispielsweise wegen einer Umleitung, um die Kinder vor Arbeitsbeginn zur Schule zu fahren oder aufgrund der Fahrgemeinschaft.

  • Ein Angestellter stürzt auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad und bricht sich die Hand
  • Aufgrund einer Sperrung fährt ein Mitarbeiter einen Umweg von 10 Kilometern, wo er einen Unfall verursacht und sich schwere Kopfverletzungen zuzieht

187,599

Wegeunfälle in 2018

Anzahl der Wegeunfälle 2018
Quelle: www.dguv.de

Berufskrankheiten

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die nachweislich durch die Ausübung einer Tätigkeit hervorgerufen wurde. Wichtig ist, dass die Betroffenen nachweisen können, dass sie während ihrer Arbeit in besonders hohem Maß der schädlichen Einwirkung ausgesetzt waren. Davon betroffen sind vor allem Personen, die mit chemischen und gesundheitsschädlichen Stoffen arbeiten, beispielsweise Lackierer und Mitarbeiter der Textilindustrie. Von den Berufskrankheiten ausgenommen sind sogenannte Volkskrankheiten wie Rückenleiden und Burn-out.

Die Berufskrankheitenliste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt mehr als 70 von den Versicherungsträgern anerkannte Berufskrankheiten auf.

77,329

Berufskrankheiten in 2018

Anzahl der Verdachtsfälle einer Berufskrankheit
Quelle: www.dguv.de

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Was die GUV leistet ist vom Gesetzgeber geregelt. Im Vordergrund steht zunächst die Maßnahme zur Prävention, also die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dieser Leistung kommen die gesetzlichen Unfallversicherungen nach, indem sie Betriebe überwachen und beraten.

Die Versicherten haben nach Eintritt eines Versicherungsfalls Ansprüche auf verschiedene Leistungen, die sich aus den Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung ergeben. Dazu gehören:

Finanzielle Leistungen

Verstirbt ein Versicherter infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Hinterbliebenen sowohl ein Sterbegeld als auch eine Rente an Witwen, Witwer oder eingetragene Lebenspartner. Versicherte haben die Möglichkeit, ein Verletztengeld zu beantragen. Im Falle von Invalidität können die Versicherten abhängig vom Grad ihrer Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten. Die Invalidität muss jedoch mindestens 20 Prozent betragen.

Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation

Die Behandlung durch einen Arzt oder einen Zahnmediziner sowie die Kostenübernahme für Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen wie Therapien. Falls notwendig, ist auch die häusliche Pflege durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die GUV zahlt dem Arbeitgeber Zuschüsse, um den Arbeitsplatz seines betroffenen Angestellten umzugestalten. Sofern der Betroffene auf diese Weise wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden kann, trägt die Unfallversicherung die Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung.

Leistungen zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben

Die Unfallversicherung fördert die Teilnahme an Kursen mit dem Ziel, neue Fähigkeiten zu erlernen. Sie beteiligt sich außerdem an den Kosten eines behindertengerechten Wohnungsumbaus.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Die GUV trägt im Falle einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausgelöste Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten für ein Pflegeheim oder zahlt dem Versicherten ein Pflegegeld.

Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen können sich bedeutend unterschieden, je nach Anbieter und Tarif. Dazu gehört beispielweise die Übernahme der Kosten für den Wohnungsumbau, für eine kosmetische Operation oder zur Finanzierung einer Pflege- und Haushaltshilfe.

Gesetzliche Unfallversicherung und die Steuern:

Von der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlte Geldleistungen sind in Deutschland steuerfrei (Stand 2019). Sie können jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, die Leistungen müssen weiterhin nicht versteuert werden, erhöhen allerdings den Steuersatz für alle steuerpflichtigen Einkünfte.

§ 3 Einkommensteuergesetz

„Steuerfrei sind Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (…)“

Vorteile der GUV

Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Form von Geld- und Sachleistungen.

Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg

Versicherte sind nicht nur während der Arbeitszeit abgesichert, sondern auch auf Dienstwegen. Selbst bei notwendigen Umwegen besteht Versicherungsschutz.

Absicherung von Hinterbliebenen

Die GUV schützt Hinterbliebene mit finanziellen Leistungen. Verstirbt eine Person aufgrund eines versicherten Ereignisses, erhalten Witwen, Witwer oder eingetragene Lebenspartner eine Rente sowie Sterbegeld, um die Beerdigungskosten zu bezahlen.

Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung

Durch die Aufklärung, Beratung und Überprüfung von Betrieben trägt die GUV zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz bei.

Ergänzende Leistungen

Abhängig vom Versicherungsfall kann die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen ergänzen und beispielsweise bei entsprechender Notwendigkeit die Kosten für eine Haushaltshilfe tragen.

Kostenübernahme bei Aus- und Weiterbildung

Kann eine versicherte Person aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Berufserkrankung ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, beteiligt sich die gesetzliche Unfallversicherung an den Kosten für eine Umschulung oder übernimmt diese in voller Höhe.

Wer hat die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu bezahlen?

Nachteile der GUV

Wer hat die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu bezahlen?

Versicherungsschutz nur bei beruflichen Tätigkeiten

Versicherungsschutz besteht über die GUV nur während der Arbeitszeit, auf dem Arbeitsweg sowie bei betrieblichen Veranstaltungen. Unfälle in der Freizeit sind nicht mitversichert.

Geringe Geldleistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Regelfall nicht ausreichend. Kann eine Person nicht mehr arbeiten, erhält sie maximal 2/3 ihres vorherigen Einkommens – und auch nur dann, wenn die Erwerbsminderung mindestens 20 Prozent beträgt.

Versicherungslücken

Der Geltungsbereich der GUV ist nicht eindeutig geregelt, weshalb es immer wieder zu Versicherungslücken kommt.

Langwieriger Antragsprozess

Wenn es um die Anerkennung von bisher nicht erfassten Berufskrankheiten geht, kann sich die Beantragung einer Leistung durch die GUV lange Zeit hinziehen.

Höhere Beträge bei bestimmten Gruppen

Änderungen am gesundheitlichen Zustand führen dazu, dass Leistungen wie die Unfallrente neu berechnet werden. Verbessert sich der Gesundheitszustand der Empfänger, wird die Zahlung angepasst oder sogar eingestellt.

Vergleich: GUV vs. PUV

Während die GUV eine Pflichtversicherung darstellt, steht es Verbrauchern frei, sich zusätzlich privat abzusichern. Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung (PUV), wie dieser Vergleich zeigt:

Gesetzliche UnfallversicherungPrivate UnfallversicherungVersicherungspflichtJa, mit einigen AusnahmenNeinLeistungsumfangGesetzlich geregelte und festgeschriebene LeistungenIndividueller Versicherungsschutz, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen der VerbraucherInvaliditätsleistungLeistung erst ab 20 ProzentIm Regelfall Leistung bereits ab einem ProzentUnfallversicherungsträgerUnfallkassen und BerufsgenossenschaftenPrivate Unfallversicherer, frei wählbarBeiträgeWerden vom Arbeitgeber bezahlt, abhängig vom Einkommen und der BrancheWerden vom Versicherten bezahlt, abhängig von den versicherten Leistungen, dem Alter, der Tätigkeit und Vertrags- sowie Risikomerkmalen (Laufzeit, Vorerkrankungen)LeistungsformGeldleistungen, Kostenübernahme für Heilbehandlungen und RehabilitationsmaßnahmenGeldleistungenSteuerGesetzliche Unfallrente ist steuerfreiPrivate Unfallrente ist mit Ertragsanteil zu versteuern, Beiträge sind abzugsberechtigt

Versorgungslücken mit privater Absicherung schließen

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Die GUV bietet in diesem Fall keine Absicherung, die private Unfallversicherung hingegen sieht einen weltweiten Versicherungsschutz vor – in der Freizeit als auch beruflich.

Mit einer privaten Unfallversicherung können Verbraucher die Versorgungslücken der gesetzlichen Absicherung schließen und sich sowie ihre Angehörigen vor existenzbedrohenden Kosten im Schadensfall schützen.

FAQ: Häufige Fragen

Ist die gesetzliche Unfallversicherung Pflicht?

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Für Arbeitnehmer ist die gesetzliche Unfallversicherung Pflicht. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter bei einer Berufsgenossenschaft oder in einer Unfallkasse anmelden. Keine Pflicht für die gesetzliche Unfallversicherung besteht für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer.

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung`

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Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wenn eine Berufskrankheit vorliegt oder eine versicherte Person einen Unfall am Arbeitsplatz, während des Arbeitsweges oder bei einer betrieblichen Veranstaltung erleidet. Bei Kindern besteht Versicherungsschutz während der Schulzeit, auf dem Schulweg sowie bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten. Darüber hinaus zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen von ehrenamtlich Tätigen, Ersthelfern und gerichtlichen Zeugen.

Welche gesetzliche Unfallversicherung ist für mich zuständig?

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Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die meisten Gewerbebetriebe, mit Ausnahme von Gartenbau, Forst und Landwirtschaft. Für die Branche gilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Unfallversicherungsträger. Ehrenamtlich oder pflegend Tätige, Kinder, Studenten und Schüler, Arbeitssuchende und Angestellte des Öffentlichen Dienst sind über die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände abgesichert.

Wo zahlt man Unfallversicherung?

Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache Ihres Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.

Was zahlt die Unfallversicherung vom Arbeitgeber?

Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es bei Unfällen bei der Arbeit (Arbeitsunfall), auf dem Weg dorthin oder nach Hause (Wegeunfall) oder bei bestimmten Berufskrankheiten. Unfälle in der Freizeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Ist eine gesetzliche Unfallversicherung Pflicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VII ).

Wie läuft das mit der Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.