Ich wünsche eine Übersetzung in: Show Ich wünsche eine Übersetzung in: In Hamburg muss man es laut Verordnung melden, wenn man eine Ratte sieht. Die Meldungen nimmt das Institut für Hygiene und Umwelt telefonisch unter (040) 42845-7972 entgegen, um einen Überblick zu erhalten und die Betroffenen zu beraten.
Auch wenn es nicht in unser modernes Stadtbild passt: Die Ratte ist ein häufig anzutreffender "Mitbewohner" in unseren Großstädten. Trotz effektiver Bekämpfung gelingt es nicht, dieses weit verbreitete Nagetier, das als Vorrats-, Material- und Gesundheitsschädling gefürchtet ist, aus unserem engeren Lebensumfeld vollständig zu vertreiben. Ratten sind enorm anpassungsfähig und vermehren sich rasch. Eine weibliche Ratte bringt es – Kinder- und Kindeskinder eingeschlossen – auf ungefähr 600 Nachkommen pro Jahr. Damit die Rattenbekämpfung auch flächendeckend und über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus durchgeführt werden kann, gibt es in Hamburg schon seit mehr als 40 Jahren eine Rattenverordnung. Diese verpflichtet den Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden. Auf privatem Grund muss der Eigentümer unverzüglich für eine Bekämpfung sorgen. Diese kann er bei Einzel-, Reihen- oder Doppelhäusern durch Erwerb entsprechender Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführen oder aber eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Bei Mehrfamilienhäusern ist in der Regel die Beauftragung einer Fachfirma notwendig. Vermeiden Sie bei Rattenbefall auf Ihrem Grundstück unbedingt die Vogelfütterung und das Ausbringen von Lebensmittelresten auf den Kompost. Sorgen Sie unbedingt für die geschlossene Aufbewahrung Ihrer Abfälle. Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt die Rattenmeldung entgegen und bietet Betroffenen Beratung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen an. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt von ihrer Meldepflicht Gebrauch zu machen: per Telefon (040) 42845-7972 E-Mail: Meldungen über einen Rattenbefall auf öffentlichem Grund werden gemäß Senatsbeschluss vom 16.03.1999 vom Gesundheitsamt an Immobilien Bremen weitergeleitet. Das Gesundheitsamt ist eine beratende, keine ausführende Behörde. Auf privatem Grund und in Privatwohnungen erfolgt der Bekämpfungsauftrag durch den Eigentümer. Die Stadtgemeinde stellt demgegenüber die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sicher. Empfehlungen des Gesundheitsamtes
Durch diese wenigen, vorbeugenden Maßnahmen, kann man einen Rattenbefall, sowie eine Rattenpopulation maßgeblich beeinträchtigen. BeratungWer kümmert sich um rattenbefall?Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht. Ist eine Ungezieferbeseitigung notwendig, muss der Mieter den Vermieter dazu auffordern diese durchführen zu lassen und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen.
Wann spricht man von einer Rattenplage?Es gilt daher, auf eindeutige Anzeichen und Spuren wie Rattenkot, Nagespuren, Nester, tote Ratten, Laufspuren etc. zu achten. Rattenkot - Rattenkot ist eines der markantesten Anzeichen für Rattenbefall. Wanderratten produzieren spindelförmigen Kot, der in Gruppen zusammen liegt.
Wie werde ich eine Ratte im Garten los?Manche setzen auf Essigessenz oder Nelkenöl, dass auf die Laufwege der Ratten gestreut wird. Ratten mögen diesen Geruch nicht und im besten Fall suchen sie das Weite. Auch benutztes Katzenstreu soll eine ähnliche Wirkung haben. Freigängerkatzen tun ihr Übriges, einen Rattenbefall zu verhindern.
Wie findet man ein rattennest?Nagespuren und frischer Kot sind deutliche Anzeichen für die ungewollten Bewohner. Auch der Geruch von Ammoniak ist kein gutes Zeichen. Folgst du den Spuren, kommst du in der Regel zu einem Rattennest. Dunkle Ecken, wenig genutzte Räume, Dachböden und Keller sind die bevorzugten Rückzugsorte für Ratten.
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