Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer NRW formular

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Formulare Lohnsteuer Auslandssachverhalte

Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

  • Wissenswertes zu FFW-Formularen
  • Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm
  • Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass (LSt 300)
    Bitte dem Finanzamt mit 2 Durchschriften einreichen!
  • Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (LSt 303)
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für das Kalenderjahr 20__ bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und für übrige Bezieher von Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen (LSt 310)
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (LSt 315)

    Hinweis: Ab dem 01.01.2020 sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer elektronisch über das ELStAM-Verfahren abzurufen. Bereits seit 2019 wurde daher in der Papier-Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) des Arbeitnehmers aufgenommen.
    Soweit der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt wird, sollte der Arbeitgeber diese IdNr. zum Lohnkonto vermerken, um den Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank ab 01.01.2020 anmelden zu können. Falls für den Arbeitnehmer bislang noch keine IdNr. vergeben ist, ist die Vergabe einer IdNr. mittels „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ zu beantragen.
    Ausnahme: Für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, bei denen ein Freibetrag i.S.d. § 39 a EStG berücksichtigt wird, führen die gelieferten ELStAM nicht zum gewünschten Lohnsteuerabzug. In diesen Fällen stellt das Finanzamt auf Antrag weiterhin eine Papier-Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Weitere Informationen erhalten Sie im BMF-Schreiben vom 07.11.2019.

  • Lohnsteuerliche Vordrucke für Grenzpendler
  • Vordrucke für sog. Grenzgänger

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Zu den Zusatzinfos am rechten Rand

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Filme mit Fin: Steuer-Identifikations-Nummer (Steuer-ID).

Fin erklärt Ihnen, was es mit der Steuer-ID auf sich hat und wie sie sich von der Steuernummer unterscheidet. Hier erfahren Sie, wofür man die Steueridentifikationsnummer unbedingt braucht. 

Links in diesem Video:

Nochmals zum nachlesen

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Diese Folge:
Steuer-Identifikations-Nummer. Kurz Steuer-ID.
Wofür brauchen Sie diese Nummer? Und wo finden Sie die?

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Die Steuer-ID bekommen Sie schon als Kind in die Wiege gelegt…

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… und behalten Sie ein Leben lang.

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Die 11-stellige Nummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer. Denn Ihre Steuer-ID Nummer gibt’s nur einmal und jeder Mensch hat nur eine Steuer-ID.

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Die Steuer-ID Nummer ist nicht mit der Steuernummer zu verwechseln. Die Steuernummer kann sich auch mal ändern. Zum Beispiel, wenn Sie umziehen, und dann ein anderes Finanzamt zuständig ist. Die Steuer-ID hingegen ändert sich nicht.

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Das macht sie so vielseitig: Denn mit Ihrer Steuer-ID können Sie sich bei einer Vielzahl von Fällen identifizieren:
- beim Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt für die ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale
- für Freistellungsaufträge bei Banken
- beim Abgleich mit Versicherungen
- für das Kindergeld
- oder Unterhaltsleistungen

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Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

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Wie beantrage ich eine Steuer

Steuer-ID online beantragen Der beste Weg, um Ihre Steueridentifikationsnummer online zu beantragen, führt direkt über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern. Dort füllen Sie einfach das Eingabeformular aus und Ihnen wird Ihre Steuer-ID postalisch zugesendet.

Wie bekomme ich als Ausländer eine Steueridentifikationsnummer?

Ausländer*innen erhalten ihre Steuer-ID (Tax Identification Number bzw. TIN) vom BZSt nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Als nicht gemeldete*r Ausländer*in mit Einkünften in Deutschland wendest du dich an das zuständige Finanzamt. Das beantragt deine Steuer-ID beim BZSt.

Wo bekomme ich für mein Kind die Identifikationsnummer?

Wie komme ich an die Steuer-ID meiner Kinder? Das BZSt schickt Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch die Steueridentifikationsnummer per Post zu. Falls Sie das Schreiben in Ihren Unterlagen nicht mehr finden können, schickt Ihnen das BZSt das Schreiben erneut zu.

Was tun wenn keine Steuer

Fehlende Steuer-ID: Der Arbeitgeber ist für eine fehlende Steuer-ID des Arbeitnehmers nicht verantwortlich. Stattdessen muss der Arbeitnehmer die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Finanzamt erfragen.