Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Schwerbehindertenausweis beantragen

Das Versorgungsamt ist für Menschen mit Schwerbehinderung zuständig. Zum Beispiel legt es den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Welche Aufgaben hat das Versorgungsamt?
  • Versorgungsämter in den Bundesländern

Welche Aufgaben hat das Versorgungsamt?

Für viele Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung ist das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten zuständig. Die Hauptaufgaben des Versorgungsamtes sind:

  • Den Grad der Behinderung (GdB) feststellen.
  • Bestimmte gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festlegen.
    Zum Beispiel das Merkzeichen aG für Menschen mit einer schweren Gehbehinderung. Oder das Merkzeichen Bl für blinde Menschen.
  • Einen Schwerbehindertenausweis ausstellen.

In manchen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter. In anderen Bundesländern übernehmen kommunale Ämter diese Aufgaben. In den Kommunen heißen die Ämter „Amt für Soziale Angelegenheiten“ oder „Amt für Soziales und Versorgung“.
 
Fast alle Versorgungsämter haben eine eigene Internetseite. Dort können Sie Anträge herunterladen oder direkt online stellen. Zum Beispiel den Antrag auf Feststellung einer Behinderung oder den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Sie können natürlich auch persönlich zu Ihrem Versorgungsamt gehen und dort den Antrag stellen.

Versorgungsämter in den Bundesländern

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Schwerbehindertenausweis beantragen

Baden-Württemberg:

Die jeweils zuständigen Landratsämter.
Auf der Internetseite „Serviceportal Baden-Württemberg“ können Sie Ihren Wohnort eingeben und nach dem Amt suchen.

Bayern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Regionalstellen in den sieben Regierungsbezirken:

  • Region Oberbayern
  • Region Niederbayern
  • Region Oberpfalz
  • Region Oberfranken
  • Region Mittelfranken
  • Region Unterfranken
  • Region Schwaben

Berlin:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Brandenburg:

Landesamt für Soziales und Versorgung mit drei Bürgerbüros in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam

Bremen:

Versorgungsamt Bremen

Hamburg:

Versorgungsamt Hamburg

Hessen:

In Hessen sind das Landesversorgungsamt und die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zuständig. Es gibt insgesamt fünf Ämter, in:

  • Darmstadt,
  • Frankfurt am Main,
  • Fulda,
  • Gießen,
  • Kassel und
  • Wiesbaden

Die Standorte und Anschriften finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales.

Mecklenburg-Vorpommern:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

  • Bereich Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsamt Rostock mit drei Außenstellen in Neubrandenburg, Schwerin und Stralsund

Niedersachsen:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit sechs Außenstellen:

  • Hauptstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim
  • Außenstelle Braunschweig
  • Außenstelle Hannover
  • Außenstelle Lüneburg
  • Außenstelle Oldenburg
  • Außenstelle Osnabrück
  • Außenstelle Verden

Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen haben die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Versorgungsämter. Sie finden das zuständige Versorgungsamt über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung.
Eine Liste der zuständigen Versorgungsämter in NRW finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialverbands VDK Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Menschen mit Behinderung

Saarland:

Landesamt für Soziales Saarland

Sachsen:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Versorgungsämtern

Sachsen-Anhalt:

Landesverwaltungsamt

Schleswig-Holstein:

Landesamt für soziale Dienste mit den vier Außenstellen in Neumünster, Heide, Lübeck, Schleswig

Thüringen:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Zusammenarbeit mit den kommunalen Versorgungsämtern

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Adresse: Südanlage 14 A, 35390 Gießen
E-Mail: [email protected]
Webseite: rp-giessen.hessen.de/soziales/schwerbehindertenshyrecht
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0641 7936-117

Dieses Versorgungsamt ist zuständig für folgende Landkreise, Gemeinden und Städte:

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis in Hessen?

Über das Online-Portal können Sie Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online stellen, verwalten und drucken. Den Onlineantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung?

Sie können den Antragsvordruck (Erst- oder Folgeantrag) bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie schriftlich oder fernmündlich anfordern, ausfüllen und zurücksenden.

Was muss ich tun um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.

Wie lange dauert Antrag Schwerbehindertenausweis Hessen?

Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.