Was sich 2022 für Photovoltaik Betreiber Steuerlich ändert?

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten ab Januar 2023.

Was sich 2022 für Photovoltaik Betreiber Steuerlich ändert?

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Jörg Sutter/ Verbraucherzentrale NRW

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Die meisten Regelungen im neuen EEG treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen wurden. Sie bleiben auch 2023 in konstanter Höhe erhalten.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

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Hinweis: Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Ab 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen ab 1. Januar 2023, einige sind bereits gültig.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. 2023 sollen 9 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den ursprünglichen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die 2023 in Betrieb gehen.  

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Für die Regelungen und Vergütungssätze fehlt formal ab 1.1.2023 noch die Freigabe der EU-Kommission. Die Freigabe, die im September erteilt wurde, bezog sich nur auf die Regelungen des Jahres 2022. Es darf jedoch vermutet werden, dass diese Freigabe erteilt wird. Wann das zu erwarten ist, ist leider nicht bekannt.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also auch 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Dezember 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Photovoltaik jetzt langfristig planen

Schon aktuell sind PV-Fachleute auf lange Zeit ausgebucht. Planen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt daher am besten langfristig. Weitere Tipps dazu finden Sie in unserem Text Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist. Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um die Planung einer PV-Anlage finden Sie auch im neuen „Ratgeber Photovoltaik“, der Anfang 2023 erscheinen wird.

Informieren Sie sich regelmäßig, denn aktuell sind weitere Vereinfachungen, z.B. in steuerlicher Hinsicht (sowohl im Hinblick auf die Umsatzsteuer als auch auf die Einkommenssteuer) für PV-Anlagen auf Wohngebäuden geplant. Die Verbraucherzentralen beraten nicht zu  steuerlichen Fragen, nutzen Sie dazu gerne Expertenseiten. 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Was ändert sich 2022 bei Photovoltaik?

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt 2022?

Wie ermittle ich den zu versteuernden Eigenverbrauch meiner Photovoltaikanlage? Die Finanzämter erlauben es, dass Sie für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen.

Was ändert sich 2023 bei Photovoltaik steuerlich?

Ab 2023 gilt damit für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Solarstromspeicher eine Umsatzsteuer von 0 Prozent. Das macht die Anschaffung für private Haushalte deutlich günstiger. Zudem werden Haushalte mit kleiner Photovoltaik-Anlage von der Einkommenssteuer befreit.

Wann lohnt sich die vereinfachungsregelung?

Damit Sie die Vereinfachungsregelung nutzen können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre PV-Anlage hat maximal 10 Kilowatt Leistung. Die Anlage ging nach 2003 in Betrieb und befindet sich auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw.