Wie bekommt der arbeitgeber die energiepreise pauschale zurück

Die Refinanzierung findet über die Lohnsteueranmeldung statt. Die Arbeitgeber können die EPP gesondert dem Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen.

Übersteigt die insgesamt zu gewährende Pauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, erhält der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag vom Finanzamt zurück. Technisch erfolgt dies über eine sogenannte Minus-Lohnsteuer-Anmeldung. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Alle wichtigen Informationen über den Zeitraum finden Sie in § 117 Abs. 2 Satz 2 EStG. 

Weitere Informationen zur Auszahlung und zur Erstattung finden Sie im FAQ/Glossar des Bundesfinanzministeriums.

Als Ausgleich für die derzeit hohen Energiepreise unter anderem Aufgrund des Kriegs in der Ukraine hat die Bundesregierung – neben anderen Maßnahmen – eine sogenannte Energiepauschale beschlossen. Demnach bekommen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige einen Einmalbetrag von 300 Euro. Die Pauschale soll im September 2022 von den Arbeitgebern zusammen mit dem Monatsgehalt an die Beschäftigten ausbezahlt werden.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt die Energiepauschale?

Unternehmen müssen die Energiepauschale an alle Beschäftigten auszahlen, die am 1. September 2022 bei ihnen in einem Arbeitsverhältnis stehen. Grundsätzlich bekommen auch Minijobber die Pauschale. Dabei ist allerdings zu beachten: Hat jemand eine Hauptbeschäftigung und übt nebenbei einen Minijob aus, dann darf er nur einmal – im Rahmen der Hauptbeschäftigung – in den Genuss der Energiepauschale kommen.

Wenn ein Arbeitnehmer erst nach dem 1. September 2022 eingestellt wird, ist der (neue) Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, diesem Mitarbeiter die Energiepauschale auszuzahlen. Damit sollen mögliche Doppelzahlungen im Falle eines Arbeitgeberwechsels verhindert werden. Beschäftigte, die zum Beispiel zum 1. Oktober neu eingestellt werden und die Energiepauschale nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen, können die 300 Euro aber trotzdem erhalten, sofern sie für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Voraussetzung für den Erhalt der Energiepauschale ist ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Somit erhalten zum Beispiel beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler keine Energiepauschale. Rentnerinnen und Rentner bekommen sie hingegen nicht – es sei denn, dass sie in 2022 zusätzlich zum Rentenbezug ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder aus einer selbstständigen Tätigkeit haben. Dann kommen auch sie in den Genuss der Energiepauschale.

Ist die Energiepauschale steuerpflichtig?

Ja, auf die Energiepauschale fallen Steuern an. Sie zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist als „sonstiger Bezug” lohnsteuerpflichtig. Bei geringfügig Beschäftigten soll jedoch aus Vereinfachungsgründen auf eine Besteuerung verzichtet werden. Auf die Energiepreispauschale fallen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Wie bekommen Arbeitgeber die Energiepauschale erstattet?

Da die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Energiepauschale auszahlen müssen, stellt sich die Frage, wie die Unternehmen die ausbezahlten Beträge vom Staat erstattet bekommen. Dies soll wie folgt funktionieren: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung die Pauschalen von der abzuführenden Lohnsteuer abziehen. Bei einer monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung ist die Energiepauschale in der Anmeldung für August 2022 abzusetzen, die bis zum 10. September 2022 fällig wird. Die ausgezahlte Energiepreispauschale muss in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E angegeben werden.

Welche Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Arbeitgeber, welche die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern nur quartalsweise abführen, dürfen die Auszahlung der Energiepauschale auf den Oktober 2022 verschieben. In diesem Fall erfolgt der Lohnsteuerabzug in der bis zum 10. Oktober 2022 fälligen Lohnsteuer-Anmeldung für das dritte Quartal 2022.

Betriebe, die nur einmal jährlich eine Lohnsteueranmeldung (Jahresmeldung) abgeben, dürfen auf die Auszahlung der Energiepauschale an die Beschäftigten verzichten. In diesem Fall können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann von der Pauschale profitieren, wenn sie für 2022 eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie bekommt der arbeitgeber die energiepreise pauschale zurück

Jan Lehmann

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

Mit der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll ein Ausgleich für die hohen Energiepreise geschaffen werden. Arbeitgeber zahlen die Pauschale an ihre Beschäftigten.

Wie wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Energiepreispauschale im September auf dem Gehaltszettel Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll. Bei Selbstständigen soll die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt werden.

Wie bekommt der Arbeitgeber die EPP zurück?

Ausgezahlt wird die EPP durch den jeweiligen Arbeitgeber mit der ersten regelmäßigen Lohnzahlung nach dem 31.08.2022 – in den meisten Fällen wird dies die monatliche Lohnzahlung im September 2022 sein. Erfolgt die Lohnsteueranmeldung quartalsweise, dürfen Arbeitgeber mit der Auszahlung der EPP bis Oktober 2022 warten.

Wie werden die 300 Euro Energiepauschale ausgezahlt?

Arbeitnehmer erhalten das Geld von ihrem Arbeitgeber. Maßgeblich ist der 1. September. Wer mehrere Jobs hat, bekommt die Pauschale vom Hauptarbeitgeber, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Kurzarbeitergeld bezieht, wird über den Arbeitgeber ausgezahlt.