Wo ist das Parken verboten an Bushaltestellen?

Das Halten an einer Bushaltestelle – etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen – ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern erlaubt. Allerdings gilt: Autofahrer dürfen höchstens drei Minuten an einer Bushaltestelle (dem sogenannten Bussonderstreifen) halten.  

In dieser Zeit darf der Fahrzeugführer sich nicht allzu weit vom Fahrzeug entfernen, also nicht den Wagen be- oder entladen oder schnell beim Metzger einkaufen, selbst wenn diese Tätigkeiten weniger als drei Minuten in Anspruch nehmen würden. Denn der Autofahrer muss umgehend reagieren können und die Haltestelle frei machen, sollte sich ein Bus nähern.  

Das bedeutet: Sie dürfen bis zu drei Minuten an einer Bushaltestelle halten, sofern Sie dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer – wie zum Beispiel einen heranfahrenden Bus – behindern. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 der StVO: 

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 

Halten an Bushaltestellen: Bußgelder

Halten Sie an der Bushaltestelle, obwohl das verboten ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 55 € bestraft wird. Mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot müssen Sie bei diesem Verstoß dagegen nicht rechnen.

TatbestandBußgeldUnzulässiges Halten auf einem Bussonderstreifen55 €… mit Behinderung70 €… mit Gefährdung80 €… mit Sachbeschädigung 100 €

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Das Ein- und Aussteigen ist bei Bussen und Straßenbahnen in der Regel nur an entsprechenden Haltestellen gestattet, die anhand des Verkehrszeichens Nr. 224 zu erkennen sind. So manch ein Autofahrer entschließt sich aber auch zum Halten an einer Bushaltestelle, um Insassen aufzunehmen oder die weitere Streckenplanung im Navigationssystem zu prüfen.

Doch darf ich überhaupt an einer Bushaltestelle halten? Welche Vorschriften gilt es gemäß StVO zu beachten? Drohen Sanktionen, wenn Verkehrsteilnehmer zu lange anhalten? Und was ist, wenn das Halten an Bushaltestellen durch Verkehrszeichen verboten wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Halten an einer Bushaltestelle

Darf man an Bushaltestellen halten?

Grundsätzlich dürfen Sie laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Bushaltestelle zum Halten nutzen, um zum Beispiel Fahrzeuginsassen das Aussteigen zu ermöglichen. Allerdings gilt es dabei eine Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel und der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Wann kann für das Halten in einer Bushaltestelle dennoch ein Bußgeld drohen?

Grundsätzlich ist das Halten an Bushaltestellen auf eine Dauer von 3 Minuten begrenzt und der Fahrzeugführer darf das Auto nicht verlassen, da anderenfalls geparkt wird. Zudem kann durch entsprechende Verkehrszeichen auch das Halten an Haltestellen untersagt werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie unerlaubt an Haltestellen halten?

Wenn Sie trotz eines bestehenden Halteverbots in einer Bushaltestelle anhalten, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro bis hin zu einem Bußgeld von 100 Euro nach sich ziehen. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten in einer Bushaltestelle: Laut STVO erlaubt?

Darf man laut StVO an einer Bushaltestelle halten?

Das Halten an Bushaltestellen ist laut StVO prinzipiell nicht verboten. Jedenfalls lassen sich dazu keinerlei Vorschriften unter § 12 StVO, in welchem die allgemeinen Vorgaben zum Halten und Parken zu finden sind, oder unter § 20 StVO, welcher das Verhalten in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen definiert, finden.

Allerdings müssen Fahrzeugführer dabei ein paar Dinge beachten. So ist es zum Beispiel beim Halten an der Bushaltstelle wichtig, wie lange Sie dort verbleiben. Denn gemäß § 12 Abs. 2 StVO gilt:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Beim Halten auf Höhe der Bushaltestelle gilt es also ein Zeitlimit zu beachten und gleichzeitig dürfen Fahrzeugführer ihr Kfz nicht verlassen, da ansonsten geparkt wird. Dieser Umstand ist wichtig, denn laut Verkehrsrecht darf man an der Bushaltestelle zwar halten, das Parken ist gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 14 StVO allerdings in einem Abstand von 15 m zum Haltestellenschild untersagt.

Darüber hinaus können Verkehrszeichen im Bereich der Haltestelle ein Halteverbot anordnen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um sogenannte Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote (VZ Nr. 299) handeln. Eine Übersicht der wichtigsten Zeichen zum Halten an der Bushaltestelle finden Sie nachfolgend:

VZ 299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Wann können fürs Anhalten an der Bushaltestelle Sanktionen drohen?

Halten an Bushaltestellen: Wie lange Sie dort stehen, bestimmt maßgeblich den Tatbestand.

Wie zuvor bereits ausgeführt, ist das Halten an der Bushaltestelle in der Regel nicht untersagt, weshalb der Bußgeldkatalog dafür keine Sanktionen vorsieht. Anders gestaltet sich die Lage allerdings, wenn Sie länger als 3 Minuten halten und somit verkehrsrechtlich parken.

Darüber hinaus kann das Halten in einer Bushaltestelle seit der StVO-Novelle Sanktionen nach sich ziehen, wenn dort ein Halteverbot mithilfe von Grenzmarkierungen angeordnet wird.

Mit welchen Konsequenzen Autofahrer in einem solchen Fall rechnen müssen, verrät unsere Bußgeldtabelle:

Wo ist es verboten zu halten?

§12 bestimmt zudem, wo das Halten grundsätzlich unzulässig ist: an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Wo das Parken verboten ist?

Vor Bordsteinabsenkungen ist das Parken verboten, da diese in der Regel eine Ein- und Ausfahrt kennzeichnet. Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken erlaubt. Vor Fußgängerüberwegen muss jedoch einen Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. ... Datenschutzeinstellungen..

Was gilt in dem Bereich von 15 m vor und hinter diesem?

Halte dich bremsbereit und fahre mit Schrittgeschwindigkeit, wenn hier ein Bus hält oder Personen auf der Fahrbahn sind. Das Parken ist hier untersagt. Im Bereich 15 m vor und hinter dem Haltestellenzeichen darfst du halten, wenn du hierbei niemanden behinderst.

Wo ist das Parken verboten unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen darfst du parken. Unmittelbar vor Fußgängerüberwegen ist dies jedoch verboten. Hier gilt absolutes Halteverbot. Es dürfen nur Taxen in diesen Zonen halten.